- Hin- & Rückflug
- 7x Übernachtung in 4* Hotels
- Täglich Frühstück
- Mietwagen für den gesamten Aufenthalt
- Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt & unbegrenzt Kilometer
- Eintritt Alhambra & Nasridenpaläste
- Zusätzlich individuell wählbar
Noch nie war Reisen nahe der Heimat so beliebt wie in diesem Jahr: Sie brauchen gar nicht in die Ferne schweifen, denn einige der schönsten Reiseziele befinden sich bei uns in Europa.
Das südliche Europa bietet ein facettenreiches Angebot an romantisches Naturlandschaften, Kulturdenkmälern, Weltkulturerben, aufregenden Städten und zahlreichen Aktivitäten in Wäldern sowie an zauberhaften Stränden. Und das Beste ist: keine lange Anreise – auch ein kurzer Trip ist möglich!
Wer während des Urlaubs Naturerlebnisse sucht, der kommt bei all unseren Rundreisen in Europa voll auf seine Kosten. Egal ob beim Inselhüpfen auf den Kanaren, der Blumeninsel Madeira, der traumhaften Weinberglandschaft Rioja, den pitoresken Buchten im Süden Italiens oder die Inselwelt der Kykladen. Europa hat für jeden Naturfreund spektakuläre Lanschaften zu bieten.
In den Ländern Spanien, Portugal, Griechenland und Italien befinden sich eine Vielzahl an Reisehighlights, die Kultur- und Naturinteressierte gleichermaßen anziehen: Porto oder Lissabon in Portugal, Athen in Griechenland, Neapel oder Bari in Italien – die Liste an interessanten Metropolen ist lang und gilt es zu entdecken. Sie bieten nicht nur eine Vielzahl an kulturellen Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten, sondern geben immer auch einen guten Einblick in Land und Leute. Viele dieser Metropolen befinden sich direkt am Meer, an schönsten Seen oder haben ein tolle Natur im Umfeld, sodass Sie mit der Wahl immer eine perfekte Kombination aus Kultur, Natur & aktiv sein oder eben Entspannung am Strand und See genießen können.
Wenn es um Strandurlaub geht, zieht es viele Reisende in ferne Länder – doch gerade der Süden von Europa findet man noch schönste Stranderlebnisse in verträumten Buchten! Paradebeispiele sind spanische Inseln oder die Südküste und auch Italien und Griechenland können mit ihren reizvollen Buchten und Stränden locken. Diese Ziele sind auch in den Wintermonaten ein beliebtes Ziel, denn hier herrschen ganzjährig milde Temperaturen.
Lassen Sie sich einfangen von der Schönheit und dem Abwechslungsreichtum in den europäischen Reiseländern. Bei uns finden Sie dazu eine Auswahl besonderer Reiseerlebnisse.
Mietwagenreisen sind eine beliebte Reiseform. Gehen Sie auf Ihre eigene Entdeckungsreise. Freuen Sie sich auf die Kombination aus eigener Gestaltungsfreiheit gepaart mit unserem Routenvorschlag und den für Sie vorgebuchten Hotels. Damit Sie kein Highlight verpassen, haben wir die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Geheimtipps Ihres Ziels bereits in einem Reiseverlauf für Sie zusammengefasst. So können Sie Ihre Entdeckungstouren besser planen und trotzdem individuell an Ihre eigenen Wünsche anpassen.
Reisen entdeckenBei viamonda können Sie Ihre individuelle Privatreise ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten und erhalten Ihre Buchungsbestätigung sofort entsprechend der abgeschlossenen Planung und Buchung. Mit dem neuartigen Reiseplaner können Sie Ihre Reise ganz einfach auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abstimmen. Passen Sie z.B. bei Mietwagenreisen in Europa beliebig anhand des Routenvoschlages die Hotels, Aufenthaltstage oder sogar Routenetappen an und schließen Sie diese ganz individuelle Planung dann selbständig über das System ab. Kombinieren Sie ferner bei Privatreisen flexibel die gewünschte Hauptreise mit einer Vielfalt an Vor- und Nachprogrammen sowie tagesaktuellen Flügen und anderen Extras. So wird Ihre Privatreise zu einem einzigartigen Erlebnis ganz nach Ihren Vorstellungen. Möchten Sie den Reiseverlauf nicht selbst planen, bietet Ihnen viamonda maßgeschneiderte Angebote mit 48h Antwortgarantie.
Viamonda betreut und berät Sie nach Wunsch von der Buchung bis zum Ende Ihrer Reise. Wir achten darauf, dass Sie Ihre Reise ganz entspannt und in vollen Zügen genießen können. Sollten Sie dennoch einmal Fragen oder Probleme im Reiseland haben, können Sie sich jederzeit an unsere erfahrenen Organisationsexperten und Reiseleiter vor Ort wenden oder unseren 24h-Notfallservice nutzen. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie die Kontaktdaten, über die Sie uns jederzeit anrufen können. Wir sind immer für Sie erreichbar und werden uns um die Dinge, die Ihnen auf dem Herzen liegen, kümmern, damit Ihr Urlaub wunderbar und unvergesslich wird.
Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Funchal gehören der Botanische Garten, der Mercado dos Lavradores sowie die Stadt Monte.
Weiterlesen & Reisen entdeckenTeneriffa ist die größte Kanarische Insel und gehört zu Spanien. Sie befindet sich im Atlantischen Ozean, die Hauptstadt ist Santa Cruz de Tenerife. Teneriffa ist geprägt von majestätischen Landschaften, schönen Stränden und alten Traditionen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenEin Paradies für alle, die auf der Suche nach einer Insel sind, die ihre authentische Atmosphäre bewahrt hat, über ein reiches kulturelles Erbe verfügt und beeindruckende Natur besitzt. Die Insel blickt auf eine bewegte Geschichte mit verschiedensten Kulturen und Epochen zurück. In den Ausgrabungsstätten sind noch heute zahlreiche Überreste zu sehen. Darüber hinaus gibt es etliche landschaftliche Highlights zu entdecken wie etwa die Vulkane Vesuv und Stromboli, das Naturreservat Monte Fossa delle Felci und schwarze Strände.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDie pulsierende Metropole Athen gilt als das Zentrum des antiken Griechenlands, zahlreiche Denkmäler, Tempel und Ruinen aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. befinden sich in der Innenstadt und beeindrucken ihre Besucher aus aller Welt. Das wohl bekannteste der architektonischen Meisterwerke ist die Akropolis, eine ehemalige Stadtfestung die auf einem Tempelberg über der Hauptstadt thront. Antike Gebäude wie der Parthenon-Säulentempel, der Olympieion Tempel von Zeus, und spannende Museen, wie das Akropolismuseum und das Archäologische Nationalmuseum, stellen Skulpturen, Vasen, Schmuck und andere antike Funde aus.
Weiterlesen & Reisen entdeckenGemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Tue, 01 Oct 2024 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 14:54:47 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
Die durch extreme Niederschläge verursachte Hochwasserlage hat sich entspannt.
Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.
Seit dem 16. September 2024 bis einschließlich zum 15. März 2025 werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Österreich.
Wien.
Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.
Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.
Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.
Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.
230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.
Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.
Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.
Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.
Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Swiss (LX).
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. mit Wien.
Sky Alps (BQ) fliegt ab Hannover nach Klagenfurt.
Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien.
Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;
Berlin - Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;
Zürich - Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.
Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.
Fernbus: U.a. Flixbus fährt von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.
Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen, digital und in den ASFINAG Vertriebsstellen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern.
Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen nach Wien
- ab Berlin via Nürnberg,
- ab Frankfurt,
- ab Hamburg via Berlin,
- ab Dortmund,
- ab Hannover,
- ab Nürnberg und
- ab München nach Wien.
Außerdem gibt es die ICE-Verbindungen u.a. zwischen
Berlin - Frankfurt a.M. - Stuttgart - München - Innsbruck;
München - Salzburg - Klagenfurt;
Innsbruck - München.
Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt.
Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt.
Es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.
Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.
Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.
Die WESTbahn fährt ab München und ab Rosenheim zu mehreren österreichischen Städten, wie z.B. Wien, Salzburg, Linz und Innsbruck.
Der FlixTrain verbindet u.a. München mit Innsbruck.
Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:
Berlin - Dresden - Wien - Graz
Hamburg - Hannover - Göttingen - Wien
Düsseldorf - Köln - Bonn - Mainz - Frankfurt - Nürnberg - Wien
Hamburg - Hannover - Göttingen - München - Augsburg - Innsbruck
Düsseldorf - Köln-Bonn - Mainz - Frankfurt - Augsburg - München - Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und
Zürich - Feldkirch - Villach.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris und Venedig.
Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.
Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.
Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug u.a. auf den Strecken Düsseldorf - Villach, Hamburg -Lörrach sowie Hamburg - Villach.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.
Der Reiseveranstalter Wurm + Noé bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Noé, Tel. +49 851-929 292.
Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.
Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber. Hinweis: Beim Kauf der digitalen Vignette muss beachtet werden, dass die e-Vignette wegen des Widerrufrechts frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig ist. Die e-Vignette muss deshalb rechtzeitig vor der Reise erworben werden.
Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.
Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten, für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.
Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.
Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.
Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.
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In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.
In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.
Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.
Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.
Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist.
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.
- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.
- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen:
Pkw: 100 km/h
Pkw mit Anhänger/ Wohnwagen mit Gesamtgewicht bis max. 3,5 t: 100 km/h,
Pkw mit Anhänger / Wohnwagen mit Gesamtgewicht über 3,5 t: 80 km/h,
Motorrad: 130 km/h.
In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Österreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind in Österreich befristet gültig. Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Führerscheine bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, der von Österreich anerkannt wird, wenn der nationale Führerschein in einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Führerscheine aus einigen wenigen Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, wie zum Beispiel aus dem Kosvo, China und Afghanistan. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.
In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.
In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.
Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.
Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).
Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.
In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.
Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.
Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).
Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.
Auch die WESTbahn verbindet in Österreich zahlreiche Städte miteinander, u.a. fährt sie mehrmals täglich direkt zwischen Wien und Innsbruck.
Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.
In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.
Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.
Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:
- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);
- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.
Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.
Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.
Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.
Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.
Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.
Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte-Plus. Die Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:
„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.
Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.
Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als terrestrisch tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einige Restaurants akzeptieren kein Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.
Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak;
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich.
Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.
Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.
Netzbetreiber sind Drei.at, Magenta Telekom und A1. Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.
Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.
Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.
Hauptanbieter ist u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.
Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten steht der 24h-Postservice in den SB-Zonen der Postfilialen offen.
Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:
Hauptspeisen: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).
Kleine Speisen: Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.
Mehlspeisen: Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.
Getränke: Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.
73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.
Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.
Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.
Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.
Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
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Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Tue, 01 Oct 2024 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 14:54:47 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
Die durch extreme Niederschläge verursachte Hochwasserlage hat sich entspannt.
Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.
Seit dem 16. September 2024 bis einschließlich zum 15. März 2025 werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Österreich.
Wien.
Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.
Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.
Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.
Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.
230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.
Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.
Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.
Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.
Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Swiss (LX).
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. mit Wien.
Sky Alps (BQ) fliegt ab Hannover nach Klagenfurt.
Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien.
Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;
Berlin - Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;
Zürich - Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.
Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.
Fernbus: U.a. Flixbus fährt von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.
Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen, digital und in den ASFINAG Vertriebsstellen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern.
Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen nach Wien
- ab Berlin via Nürnberg,
- ab Frankfurt,
- ab Hamburg via Berlin,
- ab Dortmund,
- ab Hannover,
- ab Nürnberg und
- ab München nach Wien.
Außerdem gibt es die ICE-Verbindungen u.a. zwischen
Berlin - Frankfurt a.M. - Stuttgart - München - Innsbruck;
München - Salzburg - Klagenfurt;
Innsbruck - München.
Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt.
Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt.
Es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.
Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.
Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.
Die WESTbahn fährt ab München und ab Rosenheim zu mehreren österreichischen Städten, wie z.B. Wien, Salzburg, Linz und Innsbruck.
Der FlixTrain verbindet u.a. München mit Innsbruck.
Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:
Berlin - Dresden - Wien - Graz
Hamburg - Hannover - Göttingen - Wien
Düsseldorf - Köln - Bonn - Mainz - Frankfurt - Nürnberg - Wien
Hamburg - Hannover - Göttingen - München - Augsburg - Innsbruck
Düsseldorf - Köln-Bonn - Mainz - Frankfurt - Augsburg - München - Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und
Zürich - Feldkirch - Villach.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris und Venedig.
Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.
Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.
Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug u.a. auf den Strecken Düsseldorf - Villach, Hamburg -Lörrach sowie Hamburg - Villach.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.
Der Reiseveranstalter Wurm + Noé bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Noé, Tel. +49 851-929 292.
Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.
Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber. Hinweis: Beim Kauf der digitalen Vignette muss beachtet werden, dass die e-Vignette wegen des Widerrufrechts frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig ist. Die e-Vignette muss deshalb rechtzeitig vor der Reise erworben werden.
Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.
Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten, für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.
Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.
Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.
Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.
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In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.
In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.
Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.
Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.
Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist.
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.
- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.
- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen:
Pkw: 100 km/h
Pkw mit Anhänger/ Wohnwagen mit Gesamtgewicht bis max. 3,5 t: 100 km/h,
Pkw mit Anhänger / Wohnwagen mit Gesamtgewicht über 3,5 t: 80 km/h,
Motorrad: 130 km/h.
In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Österreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind in Österreich befristet gültig. Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Führerscheine bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, der von Österreich anerkannt wird, wenn der nationale Führerschein in einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Führerscheine aus einigen wenigen Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, wie zum Beispiel aus dem Kosvo, China und Afghanistan. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.
In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.
In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.
Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.
Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).
Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.
In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.
Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.
Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).
Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.
Auch die WESTbahn verbindet in Österreich zahlreiche Städte miteinander, u.a. fährt sie mehrmals täglich direkt zwischen Wien und Innsbruck.
Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.
In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.
Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.
Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:
- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);
- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.
Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.
Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.
Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.
Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.
Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.
Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte-Plus. Die Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:
„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.
Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.
Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als terrestrisch tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einige Restaurants akzeptieren kein Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.
Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak;
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich.
Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.
Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.
Netzbetreiber sind Drei.at, Magenta Telekom und A1. Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.
Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.
Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.
Hauptanbieter ist u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.
Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten steht der 24h-Postservice in den SB-Zonen der Postfilialen offen.
Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:
Hauptspeisen: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).
Kleine Speisen: Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.
Mehlspeisen: Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.
Getränke: Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.
73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.
Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.
Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.
Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.
Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
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Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Tue, 01 Oct 2024 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 14:54:47 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
Die durch extreme Niederschläge verursachte Hochwasserlage hat sich entspannt.
Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.
Seit dem 16. September 2024 bis einschließlich zum 15. März 2025 werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Österreich.
Wien.
Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.
Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.
Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.
Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.
230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.
Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.
Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.
Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.
Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Swiss (LX).
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. mit Wien.
Sky Alps (BQ) fliegt ab Hannover nach Klagenfurt.
Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien.
Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;
Berlin - Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;
Zürich - Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.
Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.
Fernbus: U.a. Flixbus fährt von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.
Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen, digital und in den ASFINAG Vertriebsstellen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern.
Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen nach Wien
- ab Berlin via Nürnberg,
- ab Frankfurt,
- ab Hamburg via Berlin,
- ab Dortmund,
- ab Hannover,
- ab Nürnberg und
- ab München nach Wien.
Außerdem gibt es die ICE-Verbindungen u.a. zwischen
Berlin - Frankfurt a.M. - Stuttgart - München - Innsbruck;
München - Salzburg - Klagenfurt;
Innsbruck - München.
Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt.
Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt.
Es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.
Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.
Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.
Die WESTbahn fährt ab München und ab Rosenheim zu mehreren österreichischen Städten, wie z.B. Wien, Salzburg, Linz und Innsbruck.
Der FlixTrain verbindet u.a. München mit Innsbruck.
Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:
Berlin - Dresden - Wien - Graz
Hamburg - Hannover - Göttingen - Wien
Düsseldorf - Köln - Bonn - Mainz - Frankfurt - Nürnberg - Wien
Hamburg - Hannover - Göttingen - München - Augsburg - Innsbruck
Düsseldorf - Köln-Bonn - Mainz - Frankfurt - Augsburg - München - Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und
Zürich - Feldkirch - Villach.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris und Venedig.
Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.
Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.
Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug u.a. auf den Strecken Düsseldorf - Villach, Hamburg -Lörrach sowie Hamburg - Villach.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.
Der Reiseveranstalter Wurm + Noé bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Noé, Tel. +49 851-929 292.
Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.
Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber. Hinweis: Beim Kauf der digitalen Vignette muss beachtet werden, dass die e-Vignette wegen des Widerrufrechts frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig ist. Die e-Vignette muss deshalb rechtzeitig vor der Reise erworben werden.
Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.
Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten, für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.
Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.
Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.
Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.
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In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.
In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.
Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.
Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.
Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist.
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.
- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.
- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen:
Pkw: 100 km/h
Pkw mit Anhänger/ Wohnwagen mit Gesamtgewicht bis max. 3,5 t: 100 km/h,
Pkw mit Anhänger / Wohnwagen mit Gesamtgewicht über 3,5 t: 80 km/h,
Motorrad: 130 km/h.
In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Österreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind in Österreich befristet gültig. Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Führerscheine bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, der von Österreich anerkannt wird, wenn der nationale Führerschein in einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Führerscheine aus einigen wenigen Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, wie zum Beispiel aus dem Kosvo, China und Afghanistan. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.
In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.
In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.
Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.
Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).
Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.
In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.
Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.
Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).
Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.
Auch die WESTbahn verbindet in Österreich zahlreiche Städte miteinander, u.a. fährt sie mehrmals täglich direkt zwischen Wien und Innsbruck.
Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.
In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.
Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.
Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:
- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);
- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.
Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.
Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.
Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.
Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.
Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.
Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte-Plus. Die Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:
„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.
Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.
Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als terrestrisch tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einige Restaurants akzeptieren kein Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.
Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak;
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich.
Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.
Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.
Netzbetreiber sind Drei.at, Magenta Telekom und A1. Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.
Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.
Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.
Hauptanbieter ist u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.
Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten steht der 24h-Postservice in den SB-Zonen der Postfilialen offen.
Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:
Hauptspeisen: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).
Kleine Speisen: Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.
Mehlspeisen: Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.
Getränke: Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.
73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.
Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.
Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.
Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.
Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
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Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Tue, 01 Oct 2024 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 14:54:47 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
Die durch extreme Niederschläge verursachte Hochwasserlage hat sich entspannt.
Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.
Seit dem 16. September 2024 bis einschließlich zum 15. März 2025 werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Österreich.
Wien.
Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.
Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.
Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.
Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.
230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.
Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.
Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.
Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.
Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Swiss (LX).
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. mit Wien.
Sky Alps (BQ) fliegt ab Hannover nach Klagenfurt.
Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien.
Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;
Berlin - Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;
Zürich - Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.
Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.
Fernbus: U.a. Flixbus fährt von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.
Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen, digital und in den ASFINAG Vertriebsstellen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern.
Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen nach Wien
- ab Berlin via Nürnberg,
- ab Frankfurt,
- ab Hamburg via Berlin,
- ab Dortmund,
- ab Hannover,
- ab Nürnberg und
- ab München nach Wien.
Außerdem gibt es die ICE-Verbindungen u.a. zwischen
Berlin - Frankfurt a.M. - Stuttgart - München - Innsbruck;
München - Salzburg - Klagenfurt;
Innsbruck - München.
Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt.
Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt.
Es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.
Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.
Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.
Die WESTbahn fährt ab München und ab Rosenheim zu mehreren österreichischen Städten, wie z.B. Wien, Salzburg, Linz und Innsbruck.
Der FlixTrain verbindet u.a. München mit Innsbruck.
Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:
Berlin - Dresden - Wien - Graz
Hamburg - Hannover - Göttingen - Wien
Düsseldorf - Köln - Bonn - Mainz - Frankfurt - Nürnberg - Wien
Hamburg - Hannover - Göttingen - München - Augsburg - Innsbruck
Düsseldorf - Köln-Bonn - Mainz - Frankfurt - Augsburg - München - Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und
Zürich - Feldkirch - Villach.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris und Venedig.
Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.
Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.
Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug u.a. auf den Strecken Düsseldorf - Villach, Hamburg -Lörrach sowie Hamburg - Villach.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.
Der Reiseveranstalter Wurm + Noé bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Noé, Tel. +49 851-929 292.
Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.
Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber. Hinweis: Beim Kauf der digitalen Vignette muss beachtet werden, dass die e-Vignette wegen des Widerrufrechts frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig ist. Die e-Vignette muss deshalb rechtzeitig vor der Reise erworben werden.
Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.
Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten, für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.
Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.
Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.
Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.
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In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.
In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.
Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.
Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.
Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist.
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.
- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.
- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen:
Pkw: 100 km/h
Pkw mit Anhänger/ Wohnwagen mit Gesamtgewicht bis max. 3,5 t: 100 km/h,
Pkw mit Anhänger / Wohnwagen mit Gesamtgewicht über 3,5 t: 80 km/h,
Motorrad: 130 km/h.
In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Österreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind in Österreich befristet gültig. Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Führerscheine bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, der von Österreich anerkannt wird, wenn der nationale Führerschein in einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Führerscheine aus einigen wenigen Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, wie zum Beispiel aus dem Kosvo, China und Afghanistan. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.
In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.
In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.
Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.
Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).
Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.
In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.
Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.
Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).
Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.
Auch die WESTbahn verbindet in Österreich zahlreiche Städte miteinander, u.a. fährt sie mehrmals täglich direkt zwischen Wien und Innsbruck.
Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.
In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.
Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.
Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:
- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);
- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.
Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.
Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.
Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.
Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.
Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.
Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte-Plus. Die Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:
„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.
Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.
Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als terrestrisch tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einige Restaurants akzeptieren kein Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.
Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak;
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich.
Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.
Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.
Netzbetreiber sind Drei.at, Magenta Telekom und A1. Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.
Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.
Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.
Hauptanbieter ist u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.
Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten steht der 24h-Postservice in den SB-Zonen der Postfilialen offen.
Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:
Hauptspeisen: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).
Kleine Speisen: Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.
Mehlspeisen: Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.
Getränke: Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.
73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.
Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.
Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.
Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.
Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
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Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Die Blumeninsel im Atlantischen Ozean ist bekannt für spektakuläre Landschaften und exotische Natur. Vor allem Aktivurlauber finden hier ihr Glück, den tiefe Täler, dichte Wälder und majestätische Berge laden zum Wandern ein. Als Strandparadies ist Madeira eher unbekannt. Doch hier gibt es Sandstrände!
In Calheta und Machico befinden sich zwei künstlich aufgeschüttete Sandstrände, in Seixal und am Cabo Sao Vicente existieren Strände aus schwarzem Vulkansand. Die wenigen Strände kompensiert Madeira mit den natürlichen Lavapools bei Porto Moniz.
Die Kanaren werden als die “Inseln des Ewigen Frühlings” bezeichnet. Viele Dinge haben die sieben Inseln im Atlantik gemeinsam, es gibt aber auch etliche Unterschiede.
Die größte Insel Teneriffa gilt als die abwechslungsreichste, denn hier kann man im Norden Wandern und im Süden am Strand liegen. Gran Canaria ist vor allem bei Familien aufgrund der zahlreichen Appartements im Süden der Insel sehr belebt. Durch die lebhaften Städte wie Las Palmas zieht es auch junges Publikum auf die Insel. Lanzarote ist die kleinste Kanarische Insel und lässt die Herzen Kultur- und Aktivurlauber höher schlagen. Fuerteventura punktet mit zahlreichen Stränden, die oftmals ideale Bedingungen zum Kite- und Windsurfen bieten.
Etwas ruhiger geht es noch auf den Insel La Palma und El Hierro zu. La Palma ist ein Paradies für Wanderer, auf El Hierro können Sie das ursprüngliche Leben auf einer Kanarischen Inseln erleben.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Schnellstraßen kosten keine Maut. Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnels sind Gebühren zu zahlen. Die Zufahrt zu den verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in den Innenstädten von Mailand, Bologna und Palermo ist kostenpflichtig.
Auf dem Festland sind alle Autobahnen mautpflichtig, außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 zwischen Messina und Palermo sowie die A18 von Messina nach Catania mautpflichtig.
Nicht auf allen Strecken ist die Erhebung der Maut gleich: Die Gebühren werden an den Mautstationen im geschlossenen oder offenen System, v.a. in der Gegend um Mailand, verlangt. Es gibt aber auch ein rein elektronisches System auf den neuen Autobahnen A36, A59 und A60, bei dem eine direkte Bezahlung an Mautstationen nicht möglich ist.
Je nach Restaurant zahlt man unabhängig von der Höhe der Rechnung zusätzlich 1 bis 2 Euro coperto. Tatsächlich handelt es sich beim coperto um eine Art Servicegebühr, die jedoch nichts mit dem Trinkgeld zu tun hat und auch nicht an den Kellner ausbezahlt wird. Angesichts der extrem niedrigen Löhne in der Gastronomie wird sich sehr über Trinkgeld gefreut. Wie viel Trinkgeld Sie geben möchten, bleibt jedem selber überlassen. In Restaurants sind 10-15 Prozent üblich.
Eine Reise mit dem Mietwagen, sei es durch die Halbinsel Peloponnes oder auf den vielen verschiedenen Inseln, wie Kreta oder den ägäischen Inseln Paros oder Naxos, eignet sich alle Mal. Die überschaubare Grösse der Inseln und auch die kurzen Distanzen auf dem Festland sowie die gut ausgebauten Strassen machen das Fahren in Griechenland angenehm.
Die griechische Küche ist bestimmt von Sonne & Meer – frischer Fisch und Meeresfrüchte, aromatische Kräuter und eine grosse Auswahl an Gemüse beeinflussen die lokale Küche. Neben Olivenöl gibt “Feta”, der griechische Schafskäse, Gerichten wie dem griechischen Bauernsalat Fülle und Würze. Das Auflaufgericht Moussaka, Dolmades (gefüllte Weinblätter) und der obligatorische Ouzo nach dem Essen schmecken zu jeder Jahreszeit nach Urlaub. Die traditionellen alkoholischen Getränke sind Wein und Schnäpse, die ebenfalls aus Weintrauben gewonnen werden. Das Trinken von Bier ist erst in den letzten 2-3 Jahrzehnten modern geworden. Lesen Sie auch unseren Genusstipp Griechenland
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