Warmes Mittelmeerklima. Heiße und trockene Sommer im Landesinneren, feuchtwarm an der Küste. Milde Winter mit Niederschlägen. Die beste Reisezeit umfasst die Monate von April bis Oktober. Man sollte bedenken, dass die Hochsommermonate Juli und August sehr heiß sind.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Straße (nur zu Fuß); Limnitis bei Kato Pygros, Agios Dometios in Nikosia, Pergamos bei Pyla, Strovilia bei Agios Nikolaos, Zodhia bei Astromeritis.
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist, liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben.
Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.
Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei benötigen auch dann ein Visum für Zypern, wenn sie Inhaber einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für einen EU-Staat sind oder Inhaber eines gültigen Schengen-Visums (Typ: Doppel- oder Mehrfachvisum) sind.
Visumgebühren u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Kurzzeitvisum (Kategorie C): 20 €
Transitvisum: 15 €
Langzeitvisum (Kategorie D): 60 €
Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.
U.a. Einfach-, Mehrfach-, Gruppen- und Transitvisum.
Max. 3 Monate vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: max. 5 Tage, sofern gültige Reisedokumente und ein Weiterflugticket vorgelegt werden können.
[1] Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum für Zypern, wenn sie Inhaber eines Schengen-Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Staat oder für einen Staat der Europäischen Freihandelsassoziation oder für Andorra, Monaco, Kanada, Japan, San Marino oder für die Vereinigten Staaten von Amerika sind.
Persönlich beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft. Postalisch nur für Antragsteller, die mehr als 300 km von einem Konsulat entfernt wohnen. Formulare für Visumanträge sind auch im Internet zu finden unter www.mfa.gov.cy in der Rubrik "Consular Information".
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel und/oder Arbeitsbescheinigung.
(e) Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
(f) Gebühr in bar.
(g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die am Tag der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
(h) Hotelreservierung oder im Falle privater Unterkunft ausgefülltes Formular Assumption of Responsibility Form (falls der Gastgeber nicht Zypriote ist, Kopie seiner "ARC" beifügen.
(i) alleinreisende Minderjährige: Von den Eltern / Sorgebrechtigten unterschriebene Erlaubnis, ein Visum zu beantragen.
(j) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Besuchsgrund.
Mögliche weitere Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung. Anträge können nur von der Einwanderungsbehörde in Zypern bearbeitet werden.
Persönliche Antragstellung: am selben Tag.
Postalische Antragstellung: ca. 1 Woche.
4 Wochen, falls der Antrag zur Bearbeitung nach Zypern geschickt werden muss.
Visumpflichtige Reisende müssen bei der Einreise über Rück-/Weiterreisetickets, für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel und einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Zypern aufhalten wollen, müssen vor Ablauf von vier Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde der zuständigen Polizei ein „Alien Registration Certificate“ und nach 5 Jahren Aufenthalt eine permanente Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (Ministry of the Interior, Civil Registration & Migration Department, Nicosia) beantragen.
Dies ist auch für längere Aufenthalte in Nordzypern erforderlich.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit sich führen. Ist der / die Minderjährige in Begleitung von mindestens einem Elternteil / Sorgeberechtigten, so muss keine Reiseerlaubnis des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Allein reisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden.
Reisenden aller Nationalitäten, die ein Visum der Türkischen Republik Nordzypern in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Die Einfuhr von Haustieren unter 3 Monaten ist verboten.
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein staatliches Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem wird eine Bescheinigung des Piloten des Flugzeuges benötigt, mit dem das Tier verbracht wurde, dass das Tier während des Transports weder mit anderen Tieren noch mit Geflügel in Kontakt kam und dass das Tier direkt aus dem Herkunftsland nach Zypern verbracht wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Papageien nach Zypern ist verboten.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis gemäß den Bestimmungen der Einfuhrerlaubnis benötigt, die vor der Abreise vom Amt für tierärztliche Dienste im Ministerium für Landwirtschaft und Bodenschätze ausgestellt wurde. Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Mindestens 48 Std. vor der Ankunft muss der Besitzer den Amtstierarzt in Larnaca (Tel: 24 30 42 75), in Limassol (Tel: 25 81 95 12) oder in Paphos (Tel: 26 30 62 69) von der Ankunft des Tieres in Kenntnis setzen. Eine Quarantänezeit von 6 Monaten ist Pflicht. Die Quarantäne kann auch unter bestimmten Auflagen am Wohnsitz des Tierbesitzers durchgeführt werden. Weitere Informationen sind vom zypriotischen Veterinäramt erhältlich.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Die Einfuhr der Hunderassen American Pitbull, American Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Tosa Inu, Dogo argentino und Argentinian Mastiff, Fila Brasileiro und Brazilian Mastiff ist verboten.
Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei benötigen auch dann ein Visum für Zypern, wenn sie Inhaber einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für einen EU-Staat sind oder Inhaber eines gültigen Schengen-Visums (Typ: Doppel- oder Mehrfachvisum) sind.
Stand - Tue, 17 Sep 2024 16:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 20 Nov 2024 11:36:11 +0100)
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Die Republik Zypern ist EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an. Weiterführende Informationen, auch zu Aufenthalten im Nordteil der Insel, bietet die zyprische Botschaft in Berlin.
UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Nicht unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot sollten unbedingt respektiert werden, Beschilderungen sind nicht immer gut sichtbar. Aufgrund der faktischen Teilung kann die deutsche Botschaft in Nikosia konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.
Die Kriminalitätsrate in Zypern ist niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub wie auch Trickdiebstahl kommen insbesondere in touristisch frequentierten Gegenden vereinzelt vor.
Nehmen Sie keine Wertsachen mit an den Strand.
Das Klima ist mediterran.
In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.
Zypern liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu leichteren Erdbeben kommen kann.
Für den Überlandverkehr gibt es Autobusse und Service-Taxis.
Es herrscht Linksverkehr. Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten unbedingt beachtet werden. Es gibt zahlreiche Radarkontrollen.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: Diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
Homosexuelle Handlungen sind auf der gesamten Insel nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering.
Der Erwerb von und Handel mit Immobilien auf Zypern ist aufgrund möglicherweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse insbesondere im nördlichen Teil der Insel mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Mit einer strafrechtlichen Verfolgung bis hin zu Inhaftierung durch die Behörden der Republik Zypern muss aktuell gerechnet werden.
Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen, inklusive sogenanntes Lachgas, ist strafbar.
Die Beihilfe zur Ausreise unter Nutzung fremder Ausweisdokumente wird mit Gefängnisstrafe geahndet.
In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.
Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.
Nacktbaden sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns bzw. bei der zyprischen Regierung sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
a) für die Republik Zypern
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise und der Ausreise noch gültig sein.
Ein Dokument, das bei der Polizei als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann aus technischen Gründen nicht zur Einreise nach Zypern verwendet werden, auch wenn es der Polizei als gefunden gemeldet wurde. In diesem Fall sollte ein neues Dokument beantragt werden.
Zypern ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, aber nicht des Schengener Abkommens. Dies bedeutet, dass Personenkontrollen bei Grenzübertritt aus dem Schengenraum nach Zypern (und andersherum) stattfinden, und dass die o.g. gültigen Einreisedokumente auch zwingend mitgeführt werden müssen.
b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern")
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise und der Ausreise noch gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Deutsche Staatsangehörige benötigen auch für die Einreise in den Nordteil (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern") kein Visum.
Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als strafbare illegale Einreise (siehe aber folgenden Abschnitt).
Die EU hat durch Ratsverordnung Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Danach können EU-Bürger- unabhängig vom Einreiseort – die Demarkationslinie in beide Richtungen überqueren. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt in der Regel keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt.
Diese Erleichterung gilt nicht für Ausländer mit deutschem Aufenthaltstitel.
Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht jedoch nach Ende der bei Einreise im Pass angegebenen Aufenthaltsdauer (häufig auf 30 Tage beschränkt).
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. CHF, USD, GBP) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 EUR (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. +357 22 865807).
Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.
Die Einfuhr von gefälschten Designer-Waren (Uhren, Bekleidung, Brillen, Parfums etc.) aus dem Norden in die Republik Zypern ist verboten. Bei den durchgeführten Stichprobenkontrollen können die gekauften Waren konfisziert werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260 EUR vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden.
Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug mit sog. „Visitor-Plates" auf Zypern zulassen wollen, müssen dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der Fahrzeuge deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel. +357-22 601657)
Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Es besteht minimales Risiko im Norden des Landes in Esentepe (Agios Amvrosius) im Kyrenia Distrikt, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Zypern zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Bei insgesamt mediterranem Klima ist in der heißen Jahreszeit aufgrund der hohen Temperaturen (im Extremfall bis über 45 Grad Celsius) und der relativ hohen Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht (insbesondere in den Bergen) eine verstärkte Kreislaufbelastung gegeben.
Auf Zypern besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Es kann allerdings zu sehr langen Wartezeiten kommen. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Privatkliniken bieten für Selbstzahler sehr gute medizinische Standards mit direktem Zugang.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Zypern.
Nikosia.
Zypern liegt im östlichen Mittelmeer, der nördliche Teil der Insel (Nordzypern) befindet sich unter türkischer Kontrolle. Die Insel hat zerklüftete Küsten, Sandstrände, felsige Hügel und bewaldete Berge. Die Troodos-Berge in der Landesmitte steigen auf über 1950 m an und bieten im Winter ausgezeichnete Skipisten. Zwischen dieser Bergkette und den in östlicher Richtung verlaufenden Hügeln der Nordküste sowie dem Landzipfel im Osten erstreckt sich die fruchtbare Messaoria-Ebene. Die Morphou-Ebene an der Küste der gleichnamigen Bucht liegt im Westen der Insel.
Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1960. Verfassung von 1960. Parlament (Vouli ton Antiprosopon) mit 80 Sitzen; die 24 für die türkischen Zyprioten vorgesehenen Sitze bleiben weiterhin unbesetzt. Unabhängigkeit seit 1960 (ehemalige britische Kolonie). International wird nur die Regierung im griechisch-zypriotischen Gebiet anerkannt; nur die Türkei erkennt die einseitig proklamierte »Türkische Republik Nordzypern« im Nordteil der Insel an. Zypern ist EU-Mitglied.
Nikos Christodoulidis, seit Februar 2023.
240 V, 50 Hz. Adapter erforderlich.
Zypern ist zwar ein kleines Land, es hat aber einen sehr lebhaften, mediterranen Charakter und zieht Besucher mit seinen bedeutungsschweren Legenden über die Liebe, seiner epischen Vergangenheit von mehr als 10.000 Jahren und seiner vielfältigen, äußerst leckeren Küche magisch an.
Nach einer Mahlzeit aus salzigem Halloumi-Käse, würzigen Dolma (gefüllte Weinblätter) und Kleftiko (langsam gebackenem Lamm) findet man in den größeren Städten Zyperns – aber ganz besonders in Ayia Napa – immer eine aufregende Party am Abend sowie eine Reihe von sauberen Stränden, an denen man sich am Tag danach von den Strapazen der Nacht erholen kann.
Wer den Urlaub etwas langsamer angehen möchte, wird sich in den guten Kaffeehäusern von Nicosia wohl fühlen oder ein paar der faszinierenden UNESCO-Weltkulturerbestätten erkunden wollen. Wie auch immer man seine Freizeit verbringen möchte, Zypern macht Appetit auf mehr.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus werden u.a. von folgenden Fluggesellschaften Direktflüge nach Larnaca angeboten:
Cyprus Airways (CY) ab München, Zürich (saisonal) und Genf (saisonal); Discover Airlines (4Y) ab München.
Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
Austrian Airlines (OS) ab Wien;
Swiss International Airlines (LX) ab Zürich und Genf sowie Edelweiss Air (WK) ab Zürich und
Eurowings (EW) ab Stuttgart.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen sowie ab Zürich nach Larnaca. EasyJet (U2) verbindet Basel mit Larnaca.
Frankfurt/M. - Larnaca: 3 Std. 40 Min.; Wien - Larnaca: 3 Std. 5 Min.; Zürich - Larnaca: 3 Std. 35 Min.
Limassol hat den wichtigsten Hafen auf Zypern, an dem auch Kreuzfahrtschiffe anlegen. Larnaca ist der zweitgrößte Hafen des Landes. Weitere Häfen gibt es in Kyrenia (Nordzypern) und Paphos.
Mehrere Kreuzfahrtlinien laufen Zypern an, darunter Hapag Lloyd, Cunard Line, TUI Cruises, MSC, Norwegian Cruise Line und Costa.
Zwischen Griechenland und Zypern bestehen gelegentliche Fährverbindungen von Piräus, Rhodos und Ayios Nikolaos auf Kreta nach Limassol.
Auch Frachtschiffe nehmen an verschiedenen europäischen Häfen Passagiere und Fahrzeuge an Bord. U.a. bietet Grimaldi Lines ganzjährig die Möglichkeit, Fahrzeuge nach Zypern zu verschiffen.
Fähren der Reederei Akgünler Denizcilik verbinden Alanya, Mersin und Asuku (Türkei) mit Kyrenia auf der Nordinsel.
Zypern hat die höchste Autobahndichte der EU. Vierspurige Autobahnen verbinden Nikosia mit Larnaca, Paphos und Limassol. Gebirgsstraßen sind schmal und einfach ausgebaut.
Maut: Auf Zypern gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Die Tankstellen in den Küstenregionen und in den größeren Städten haben automatische Zapfsäulen. Sie bieten 24-Stunden-Service und akzeptieren Kreditkarten. In den ländlichen Gebieten haben nicht alle Tankstellen sonn- und feiertags geöffnet.
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Autobahnen und Bundesstraßen sind in einem guten Zustand. Auf kleineren Straßen ist gelegentlich mit Schlaglöchern zu rechnen; oft sind diese auch nicht asphaltiert.
Das Straßennetz Zyperns umfasst:
- Autobahnen - Kennzeichnung: A mit einer Nummer; grüne Schilder mit gelber Schrift;
- Hauptstraßen 1. Ordnung - Kennzeichnung: B mit einer Nummer; blaue Schilder mit gelber Schrift;
- Hauptstraßen 2. Ordnung - Kennzeichnung: E mit einer Nummer.
Mietwagen sind am Flughafen und in den Geschäftszentren erhältlich. Im Sommer sollten sie rechtzeitig vorbestellt werden.
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Vor Ort wird oft bei Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet.
Taxis sind in den Städten in der Regel mit Taxametern ausgestattet. Reisende sollten darauf bestehen, dass diese auch eingeschaltet werden. Bei Taxis ohne Taxameter empfiehlt es sich, vorab den Preis auszuhandeln.
Sammeltaxis verkehren fahrplanmäßig zwischen den größeren Städten, fahren jedoch nicht zu Flughäfen. Sie sind komfortabel und wesentlich preiswerter als normale Taxis. Sammeltaxis verkehren Montag bis Samstag im 30-Minuten-Takt, an Sonntagen stündlich, holen Fahrgäste ab und halten auf Wunsch. Reservierungen sind unter der Nummer 77 77 75 75 möglich, am besten über die Hotelrezeption.
In Nordzypern heißen Sammeltaxis Dolmuş. Sie können an Hauptstraßen mit Handzeichen angehalten werden.
Verleihfirmen in Städten bieten sowohl Fahrräder als auch Roller zur Miete an. Fahrräder können oft auch in Hotels angemietet werden.
Busse verkehren auf der ganzen Insel und sind eine gute Möglichkeit, die abgelegeneren Orte kennenzulernen. Das Busnetz ist gut und umfasst:
- Shuttlebusse, die Städte mit den Flughäfen Larnaca und Paphos verbinden;
- Überlandbusse, die die größeren Städte mehrfach täglich miteinander verbinden; buchbar bei L.L.L.A. Intercity Buses Ltd.,;
- Linienbusse, die in Städten verkehren und
- Landbusse, die von fast allen Dörfern Verbindungen zur nächstgelegenen Stadt anbieten.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.
- Kinder unter 5 Jahren dürfen nie vorne sitzen.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Zwischen 21 und 6 Uhr besteht ein generelles Hupverbot.
- Rauchen ist im Fahrzeug verboten, wenn Personen unter 16 Jahren mitfahren.
- Es gelten die internationalen Verkehrszeichen. Straßenschilder sind in griechischer und englischer Sprache beschriftet und auf der linken Straßenseite angebracht.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 65-80 km/h;
- auf Autobahnen: 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC Partnerclub in Zypern ist die Cyprus Automobile Association (CAA) in Nikosia, Tel. +357 (22) 31 32 33, Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 17.30. Die Notrufnummer +357 (22) 31 31 31 ist rund um die Uhr erreichbar.
Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben (wie z.B. die Schweiz, die USA, Kanada und Australien), sind in Zypern befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Führerscheine aus anderen Ländern werden meist nicht anerkannt. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
In Nikosia, Limassol, Larnaca, Paphos, Paralimni, Agia Napa und Polis gibt es ein gutes privates Busnetz. Tagsüber fahren die Busse regelmäßig. In einigen touristischen Gebieten wird der Busservice bis Mitternacht angeboten. Weitere Informationen sind beim Fremdenverkehrsamt von Zypern Visit Cyprus in Frankfurt/M. erhältlich.
Taxis sind in den Städten ein sehr beliebtes Fortbewegungsmittel (ausführliche Informationen unter der Rubrik Taxi).
Es gibt auf der Insel mehrere Häfen für private Boote und Yachten. Die beiden Marinas in Larnaca und Limassol verfügen über Reparatur- und Versorgungsanlagen für Benzin, Diesel, Strom, Trinkwasser, Duschen und Reinigung.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an eine staatlich medizinische Einrichtung.
Die medizinischen Einrichtungen sind gut.
Die Notdienst-Rufnummer ist 199 (in allen Städten).
Malaria: Es besteht regional ein minimales Malaria-Risiko. Malaria tertiana (Plasmodium vivax) kommt im Norden von Zypern (Esentepe im Distrikt Kyrenia) vor. Mückenschutz wird empfohlen.
Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Tage des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Fleisch sollte vor dem Verzehr gut durchgegart werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Besonders im Sommer können sowohl die Temperaturen (bis 45 Grad Celsius) und die Sonneneinstrahlung sehr hoch sein. Es sollte auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Trinkwassermenge geachtet werden.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken, besonders im Spätsommer und Herbst, übertragen. Wirksamer Mückenschutz wird empfohlen.
Ausländer, die in Zypern arbeiten oder studieren wollen, müssen sich nach Ankunft einem HIV-Test unterziehen. Mitgebrachte Atteste werden nicht anerkannt. Bei positivem Ergebnis kann die Ausweisung erfolgen. In Nord-Zypern müssen alle Antragsteller auf ein Langzeitvisum einen HIV-Test im Land machen lassen, der bei Risiko-Personen halbjährlich wiederholt werden kann.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
American Express, Mastercard, Diners Club, ec-/Maestro, Visa Electron und Visa werden normalerweise von Hotels, größeren Geschäften, Restaurants etc. akzeptiert.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Die Bargeldabhebung an Geldautomaten ist in Zypern uneingeschränkt möglich.
I. Allgemeinen: Mo-Fr 08.00-12.30 Uhr und in touristischen Gegenden zusätzlich 15.00/16.00-16.30/18.00 Uhr, während der Sommermonate auch längere Öffnungszeiten möglich. Die Banken in den internationalen Flughäfen Larnaka und Pafos bieten tagsüber durchgehend und nachts für viele Flüge Services an. Bank-Services gibt es auch im Hafen von Lemesos (Limassol).
In Banken und an zahlreichen Bankautomaten an zentralen Plätzen aller Städte und der Touristenorte Agia Napa und Paralimni kann Geld gewechselt werden. Die meisten Währungen und Werte werden akzeptiert.
Amtssprachen sind Griechisch (im Süden) und Türkisch (im Norden). Der griechisch-zypriotische Dialekt unterscheidet sich deutlich vom Griechischen des Festlands. Englisch ist als Bildungs- und Verkehrssprache wichtig. In Urlaubsgebieten versteht man oft auch Deutsch oder Französisch.
Hier einige Sprachbeispiele auf Griechisch:
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Zypern eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22 %) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22 %) (Personen ab 17 J.);
4 l Wein (Personen ab 17 J.);
16 l Bier;
Medikamente für den persönlichen Bedarf;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Folgende Artikel können zollfrei über die grüne Linie zwischen dem Südteil Zyperns und dem Nordteil Zyperns mitgeführt werden:
40 Zigaretten
1 l Spirituosen
Geschenke bis zu einem Wert von 260 €.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Drogen, psychotrope Substanzen, pornographische Medien und Objekte, Klappmesser und Dolche, Falschgeld sowie gefälschte und raubkopierte Waren, nukleare, chemische, giftige und biologische Waffen sowie ähnliche Substanzen, Waren, die für die illegale Jagd auf Wildtiere genutzt werden, Falschgeld, Waren mit Embargo des United Nations Security Councils und der EU aus Ländern wie dem Irak, Liberia, Sierra Leone, Somalia und dem Sudan sowie Produkte aus Cannabis. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom zypriotischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist die 00357.
Auf Zypern gibt es noch Telefonzellen, die mit Münzen oder einer Telecard genutzt werden können.
GSM 900/1800, 2G, 3G und 4G. Netzbetreiber ist Cyta. Das Mobilfunknetz bietet eine sehr gute Abdeckung. Roaming-Abkommen bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer zypriotischen SIM-Karte lohnen.
Internetanbieter sind u.a. Cyta und Logosnet. In den größeren Städten und in den wichtigsten Urlaubsorten gibt es Internet-Cafés. Zugang zum Internet bieten auch Telefonzentren. Kostenloses Wi-Fi bieten u.a. ca. 40.000 öffentliche Wi-Fi-Hotspots in ganz Zypern sowie der Larnaca Flughafen und die meisten Hotels.
Post innerhalb Europas ist drei Tage unterwegs. Die Postämter aller größeren Städte und der Urlaubsorte nehmen postlagernde Sendungen an.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Zypern empfangen.
Beliebte Souvenirs sind handgefertigte Spitze, Gardinen und Tischdecken, Seide, Korb- und Tonwaren, Silberlöffel und -gabeln (Zeichen der zypriotischen Gastfreundschaft) und Lederartikel. Schmuck wird hier seit der Zeit der Mykener angefertigt; Kunsthandwerker bedienen sich sowohl traditioneller als auch zeitgenössischer Stilrichtungen. Lefkaritika-Spitze ist weltberühmt und eines der bekanntesten Inselprodukte; in dem Örtchen Lefkara, welches der Spitze ihren Namen gab, kann man den Frauen und Männern bei ihrer Arbeit zusehen. Traditionell produzieren die Männer des Ortes Silber, während die Frauen die Spitze herstellen.
Schöne Andenken sind auch einfache Körbe, Leder- und Tonwaren. Zyprische Weine, darunter der Commandaria, welcher in der Gegend nördlich von Limassol gekeltert wird und einer der ältesten Weine der Welt ist, hiesige Weinbrände und der starke Tresterbrand Zivania eignen sich ebenfalls als Mitbringsel. Überall auf der Insel verkaufen Mönche Ikonen, die oftmals von den Mönchen selbst gemalt worden sind. Das Kloster Chrysorrogiatissa am Fuße des Troodos-Gebirges ist eines der zyprischen Klöster, das über ein eigenes Ikonen-Atelier verfügt.
Geschäfte sind mittwochs, samstags nachmittags und sonntags geschlossen. Öffnungszeiten sind 08.00-13.00 und 16.00-19.30 Uhr (Sommer) und 08.00-13.00 und 14.30-18.00 Uhr (Winter). Freitags sind die Geschäfte generell bis 20.00/20.30 geöffnet. Viele größere Kaufhäuser und Supermärkte sowie einige Geschäfte in touristisch belebten Gebieten bleiben über Mittag geöffnet.
Importartikel wie Kameras, Parfüm, Porzellan, Kristall und englische Stoffe werden auf der Insel zu angemessenen Preisen verkauft. Maßgeschneiderte Hemden sind besonders preiswert.
Die zyprische Küche erhält ihre Inspirationen aus Griechenland und der Türkei. Im Süden des Landes findet man eine rein mediterrane Küche vor, mit Früchten, wie z.B. Oliven und Zitronen, die man direkt von den Bäumen pflücken kann. Die aromatischen Kräuter aus dem Troodos-Gebirge finden häufig Verwendung bei der Zubereitung von Hähnchen-, Schweine- und Lammfleisch sowie Fisch.
Im Norden Zyperns orientiert man sich beim Kochen eher an der Küche des Nahen Ostens sowie Zentralasiens. Kräuter und Gewürze, wie z.B. Safran oder Paprika, sorgen für die typische Färbung und einen intensiven Geschmack von Fleischgerichten. Viele Gerichte werden hier mit Soßen aus Tomaten und Jogurt serviert, als Beilage gibt es häufig Reis.
Den besten Einblick in die einheimische Küche erhält man durch Mezze, eine Auswahl verschiedenster Gerichte. Frisches Obst ist in Hülle und Fülle vorhanden, und Naschkatzen sollten sich auf keinen Fall die süßen Nachtische wie Baklava entgehen lassen. Fleisch vom Holzkohlengrill und frische Meeresfrüchte, wie z.B. Tsipoura (Meerbrasse), Lavraki (Wolfsbarsch) und Garides (Garnelen), werden häufig angeboten.
In den Rechnungen ist oft Bedienungsgeld enthalten, zusätzlich wird ein kleines Trinkgeld erwartet.
Die ausgezeichneten zypriotischen Weine, Spirituosen und das gute Bier werden nur im südlichen Teil der Insel verkauft. Griechischer Kaffee (stark und ungefiltert), Cappuccino und Tee werden in den meisten Bars und Restaurants angeboten. Der Höhepunkt des Weinjahres ist das jährliche Weinfest (Sept.) in Lemesos, wo man den örtlichen Wein und kulinarische Spezialitäten des Landes ausprobieren kann.
Auf Zypern darf man ab 17 Jahren Alkohol trinken.
78% Griechisch-Orthodoxe; 18% Moslems (Sunniten); Minderheit von armenischen Christen, Maroniten, Katholiken und Anglikanern.
Allgemeines: Die Familie, dazu gehören auch die entfernten Verwandten, steht im Zentrum der zypriotischen Gesellschaft. Ältere Menschen werden stets mit großem Respekt behandelt. Häufig sieht man Urgroßeltern, die kleine Babys im Arm halten, vor allem bei Familienfeierlichkeiten und anderen Festivitäten. Auch der Glaube hat seinen festen Platz in der Gesellschaft, regelmäßige Kirchgänge werden von allen Familienmitgliedern erwartet.
Umgangsformen: Die religiösen Sitten und Gebräuche der Insulaner sollten respektiert werden. Wer sich in die abgelegeneren Regionen begibt, kann mit einem herzlichen Empfang rechnen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, und die üblichen Höflichkeitsformen gelten auch hier. Das Ablehnen eines griechischen Kaffees oder eines Erfrischungsgetränks wird als unhöflich empfunden. Bei Einladungen freuen sich die Gastgeber über ein kleines Geschenk.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung wird überall akzeptiert. Zu gesellschaftlichen Anlässen, in exklusiven Restaurants und bei Geschäftstreffen wird formelle Kleidung erwartet. In Klöstern und Kirchen sollten Knie und Schulter bedeckt sein. Badebekleidung gehört an den Strand oder ins Schwimmbad.
Fotografieren: Das Fotografieren in der Nähe von militärischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Pufferzone ist strikt verboten. Fotografierverbote sollten unbedingt beachtet werden, auch wenn sie nicht immer gut ausgeschildert sind. Artefakte in Museen dürfen nur mit einer offiziellen Erlaubnis fotografiert werden, die manchmal am Eingang des jeweiligen Museums gekauft werden kann. In Kirchen mit Wandgemälden und Ikonen darf nur ohne Blitzlicht fotografiert werden.
Rauchen: Seit 2010 ist das Rauchen in Bars, Cafés, Diskotheken und Restaurants verboten. Einige Lokale verfügen über einen separaten Raucherbereich. Im Außenbereich der Gaststätten darf auch weiterhin geraucht werden.
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