Unbeschwert Reisen

VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT

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Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.

Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder

Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”.

Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2022.

Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. oder exkl. Flug gebucht haben.  Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. gebuchtem internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.

Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/

Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.

 

 

 

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Tagesaktuelle Corona Informationen

Hier finden Sie täglich für Sie aktualisierte Informationen zur Coronalage sowie zu Reiseregelungen und -vorschriften in den auswählbaren Ländern weltweit Ferner sind in den Informationen je Land auch Links zu Websites zu finden, die Sie auf Portale weiterleiten, um dort die notwendigen Formulare zur Einreise zu erstellen
Details erfahren

Hygiene- & Sicherheitskonzept

Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.

Vor der Reise

Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.

An- und Abreise

Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.

In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.

Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:

  • bei Reisezielen in der EU: mindestens 3 Stunden vor Abflug
  • bei Reisezielen außerhalb der EU: mindestens 3,5 Stunden vor Abflug.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.

Ankunft im Zielgebiet/ Transfer

Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.

Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.

Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Hotelunterbringung

Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.

Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.

Verpflegung

Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).

Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.

Während der Rundreise (Reisebus oder Fahrzeug bei Privatreise)

Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.

Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.

Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.

Begegnungen/ Ausflüge

Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.

Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.

Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.

Reiseleiter

Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.

Aktuelle Reisehinweise der Länder

Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.

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Sri Lanka

Überblick

Stand - Fri, 29 Nov 2024 08:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 29 Nov 2024 18:03:13 +0100)

Letzte Änderungen: 

Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
 

Sicherheit

Terrorismus

Die Sicherheitsvorkehrungen in Sri Lanka wurden seit den Protesten 2022 deutlich und erkennbar erhöht und die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Terroristische Anschläge können weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

Ausgangssperren können je nach Lage weiterhin ad hoc verhängt werden. Auch Blockaden sozialer Medien sind möglich. Am Flughafen gelten weiterhin verstärkte Sicherheitsvorkehrungen.

  • Verhalten Sie sich grundsätzlich sicherheitsbewusst und vorsichtig.
  • Seien Sie insbesondere an touristischen Zielen und belebten Orten, bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr oder religiöser Stätten und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders vorsichtig.
  • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien, halten Sie engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Spontane lokale Proteste können im ganzen Land auftreten, sind allerdings aufgrund der deutlich verbesserten Versorgungslage, siehe Reiseinfos – Versorgungslage, zurückgegangen. Gewaltsame Ausschreitungen während dieser Proteste können nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen, politische Kundgebungen und größere Menschenansammlungen.
  • Reisen Sie trotz der wiederhergestellten öffentlichen Ordnung mit erhöhter Vorsicht.
  • Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Am häufigsten gibt es Gewaltkriminalität innerhalb der lokalen Gesellschaften. Ausländer bleiben allgemein unbehelligt. Gleichwohl sind vereinzelt Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen – auch in Touristenzentren – von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.

Es gibt Einbrüche in Hotels und „Guesthouses". Insbesondere bei Einkäufen hochpreisiger Güter (z.B. Edelsteine/Schmuck) sollten Besuchende sich vor Betrugsversuchen in Acht nehmen.

Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie beim Angebot von Getränken/Essen durch Fremde Vorsicht walten und lassen Sie diese auch im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Schützen Sie Ihre Daten und wenden Sie sich ggf. an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feucht-heißes Monsunklima.
Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.
Grundsätzlich erstreckt sich die Regenzeit im Nordosten von Dezember bis März und im Südwesten von Juni bis Oktober. Die klare zeitliche Abgrenzung fällt indes zunehmend schwer (Klimawandel), es kann in allen Regionen und über das ganze Jahr verteilt zu länger anhaltenden, ausgiebigen Regenfällen samt Überschwemmungen kommen.

Sri Lanka liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und Tsunamis kommen kann.

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Versorgungslage

Sri Lanka befindet sich seit dem Staatsbankrott 2022 in einer Wirtschaftskrise, gleichwohl verstetigen sich die Erfolge zur Stabilisierung des Landes. Temporäre Engpässe bei essenziellen Gütern wie Treibstoffen, Nahrungsmitteln und insbesondere Medikamenten können nicht ausgeschlossen werden, siehe Abschnitt Gesundheit – Medizinische Versorgung.

Die Importbeschränkungen wurden größtenteils aufgehoben. Die Wiederherstellung funktionierender Lieferketten ist aber noch nicht überall lückenlos erfolgt.

Strom ist immer noch knapp, sodass es überall im Land zu längeren Stromabschaltungen kommen kann. Allerdings hat die Regierung das staatliche Stromversorgungsunternehmen angewiesen, auf Stromabschaltungen in von Touristen frequentierten Gebieten zu verzichten.

Infrastruktur/Verkehr

Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn vorzuziehen. Öffentliche Busse sind aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt.

Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam.

Nicht immer halten sich Verkehrsteilnehmende an alle Verkehrsregeln Es wird zur Vorsicht bei der Nutzung angemieteter Fahrzeuge, TukTuks oder Motorrädern/Rollern geraten. Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt es zu langwierigen Verfahren; in der Regel darf das Land erst nach Abschluss des Verfahrens verlassen werden. 

Touristische Infrastruktur ist in allen Landesteilen vorhanden. Reisen in den Norden und Osten des Landes sind aber mitunter beschwerlich und zeitaufwändig. Gebiete mit erhöhtem Minenrisiko (aus der Zeit des Bürgerkriegs 1983-2009) sind als solche kenntlich gemacht, ein Betreten ist unbedingt zu vermeiden. Insbesondere in der Nordprovinz herrscht seit Ende des Bürgerkriegs erhöhte Militärpräsenz.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Für den internationalen Führerschein muss durch den Inhaber bei der Automobile Association of Ceylon ein Antrag auf eine sogenannte „Recognition Permit" als Anerkennung des deutschen Führerscheins gestellt werden. Oft unterstützen Autovermietungen gegen Aufpreise beim Antragsverfahren.

Besondere Verhaltenshinweise

Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.

Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu hohen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten „Wolkenmädchen-Fresken" am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann hohe Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren militärischer Einrichtungen.

Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden.

  • Begegnen Sie religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt und kleiden Sie sich angemessen beim Besuch von buddhistischen Tempeln.
  • Zeigen Sie keine Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können.
  • Vergewissern Sie sich, Fotografieren zu dürfen bzw. fragen Sie um Erlaubnis.
  • Leisten Sie den Anweisungen und Regelungen an sri-lankischen Kulturstätten unbedingt Folge.

LGBTIQ

Sowohl männliche als auch weibliche homosexuelle Handlungen sind in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen homosexueller Handlungen unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

  • Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße wie auch das Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden kann, können sehr harte[SA(p1]  Strafen zur Folge haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

Besondere Vorsicht ist bei Grundstückskäufen geboten. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch aller darauf errichteten Gebäude ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.

  • Konsultieren Sie vor Erwerb stets einen Anwalt und achten Sie auf die Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld. Bargeld darf nur bei autorisierten Stellen (z.B. Flughafen), Banken und Hotels umgetauscht werden, die den Wechsel auf einem Formular bestätigen.

Auch in Sri Lanka treten Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist deshalb stets ratsam zu prüfen, ob kleinere Rechnungen bar beglichen werden können.
Vor einer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Ausländische Debitkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
 

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass:  Ja
  • Vorläufiger Reisepass:  Ja
  • Personalausweis:  Nein
  • Vorläufiger Personalausweis:  Nein
  • Kinderreisepass:  Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vor der Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA)-Portal der Einwanderungsbehörde oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden kann.

Touristenvisa werden entweder für eine Dauer von 30 Tagen und für zwei Einreisen oder für 180 Tage und eine Einreise ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind möglich, aber äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme mit der Einwanderungsbehörde „Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8" per E-Mail [email protected] wird dringend empfohlen.

Visum vor der Einreise

Das erforderliche Visum sollte vor Einreise online im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden. Bei der Beantragung im Online-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf,

  • dass Sie ausschließlich die offizielle Webseite ETA nutzen, um gegebenenfalls Vermittlungsgebühren zu vermeiden,
  • dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O" anstatt der Zahl „0" in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen.
  • Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren verhaftet und deportiert zu werden.

Visum bei Einreise („on arrival")

Das Visum kann auch am Flughafen als Visum bei Einreise beantragt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) zu beantragen.

  • Bitte beachten Sie jedoch, dass es für das Visum bei Einreise nur eingeschränkte Kapazitäten am Flughafen zur Verfügung stehen und es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bitte beantragen Sie daher das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA).

Längerfristige Aufenthalte

Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich.

  • Wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder informieren Sie sich online.
  • Bitte wenden Sie sich auch bei technischen Problemen bei der Beantragung eines E-Visums an die zuständige Behörde.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist für Touristen nicht erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 15.000 USD deklarationspflichtig. Fremdwährung kann bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.

Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Die Ein- und Ausfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist – wie nahezu überall auf der Welt - untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (in der Regel Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen sind streng untersagt.

Informationen zu den Einfuhrbestimmungen bieten die Webseiten des Bandaranaike-Flughafens und des sri-lankischen Zolls.

Heimtiere

Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen. Aufgrund des großen bürokratischen Aufwands wird hiervon abgeraten.

Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die sri-lankische Botschaft in Berlin oder direkt beim „Department of Animal Production and Health" beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619, E-Mail: [email protected] und Webseite).

Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.

  • Führen Sie einen EU-Heimtierausweis mit. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. 

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. In Sri Lanka findet sich ein geringes Übertragungsrisiko in ländlichen Gebieten unter 1.000 m Höhe und vorwiegend in den Monaten November/Dezember.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren zirkulieren in Sri Lanka vor allem in den Monaten Februar bis April.

  • Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Meeresströmungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen auch ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist nicht immer und überall gewährleistet.

  • Achten Sie auf entsprechende Warnungen an den Stränden.
  • Vermeiden Sie Alkoholkonsum beim Baden und Schwimmen.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.

Medizinische Versorgung

Importbeschränkungen und Lieferengpässe konnten nach der Wirtschaftskrise noch nicht lückenlos behoben werden, wovon insbesondere auch die Medikamentenversorgung betroffen ist. Besonders in ländlichen Gebieten und staatlichen Institutionen sind nicht immer alle Medikamente erhältlich. Die medizinische Versorgung ist im allgemeinen in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. In Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie notwendige Medikamente aus Deutschland mit.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

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Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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