VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2022.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. oder exkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. gebuchtem internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:56:36 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Die innenpolitische Lage ist ruhig. Vereinzelte Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf den Märkten in der Hauptstadt Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac vor.
Gewaltkriminalität ist selten, in letzter Zeit haben jedoch auch bewaffnete Raubüberfälle auf Touristen und auch Einbrüche in Ferienwohnungen leicht zugenommen.
Es herrscht subtropisches Klima mit warmen, trockenen Wintern und heißen, feuchten Sommern.
Von November bis Mai können in Mauritius Zyklone auftreten. Diese können Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen und in der Folge zu Behinderungen in der Infrastruktur und im Reiseverkehr führen.
Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorchelns oder Tauchens (immer mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen und auch zu Unfällen mit Schnellbooten. Um Schnorchler besser sichtbar zu machen, geben manche Hotels den Schnorchlern Bojen mit. Am Strand, im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand und an Riffen können sich unter anderem giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken.
In Mauritius gibt es keine Botschaft oder berufskonsularische Vertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo/Madagaskar. Für konsularische Dienstleistungen mit Ausnahme von Haftfällen ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika zuständig.
In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in Ébène und außerhalb seiner Bürozeiten an den Bereitschaftsdienst der Botschaft Pretoria wenden.
Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 5 und 21 Uhr verkehren.
In Mauritius herrscht Linksverkehr. Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut. Außerhalb der Ortschaften sind die Straßen oft eng und unübersichtlich; es ist stets mit freilaufenden Hunden und anderen Tieren zu rechnen. Viele Fahrrad- und Motorradfahrer sind im Dunkeln ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs. Es gibt eine Vielzahl mobiler und fest installierter Radarkontrollen.
Fahrzeuge können für Selbstfahrer ab einem Alter von 21 Jahren und alternativ mit Chauffeur angemietet werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig, der mindestens ein Jahr alt sein muss.
Ersatzweise können Reisende ohne Internationalen Führerschein auch den nationalen deutschen Führerschein bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks, vorlegen und dort eine temporäre Fahrerlaubnis erhalten. Der deutsche Führerschein im Kartenformat wird in der Praxis toleriert.
Homosexuelle Handlungen stehen rechtlich unter Strafe, auch wenn eine strafrechtliche Verfolgung zuletzt nicht mehr bekannt wurde. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr unterschiedlich ausgeprägt, in weiten Teilen des Landes herrschen konservative Werte vor, vereinzelte Bedrohungen wurden berichtet.
Siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen
Die mauritische Regierung hat strenge Regelungen zum Konsum von Tabak in der Öffentlichkeit und der Einfuhr von Tabakwaren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteilen/Zubehör erlassen.
Das Rauchen im öffentlichen Raum ist verboten; hierzu zählen unter anderem Bars, Restaurants, öffentliche Gebäude, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen, Kinos, Märkte, Strände, Gärten und Parkanlagen. Das Rauchen in Fahrzeugen und in der Öffentlichkeit unterliegt strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen.
Drogendelikte und andere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 60 Jahren.
Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden streng geahndet.
Landeswährung ist die Mauritius Rupie (MUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich. Die Mitnahme von EUR oder USD in bar ist dennoch empfehlenswert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form" auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben, da sonst ein Papierformular am Flughafen ausgefüllt werden muss. Dies kann zu Wartezeiten führen.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens über das Reiseende hinaus gültig sein.
Für Flugreisen zwischen der Hauptinsel Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues wird ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis benötigt.
Bei versuchter Einreise in Mauritius mit Reisedokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen und zwischenzeitlich wieder aufgefunden gemeldet worden sind, kommt es regelmäßig zu erheblichen Problemen bis hin zur Einreiseverweigerung.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum.
Folgende Dokumente sollten bei der Einreise auf Aufforderung vorgelegt werden können:
Für alle anderen Reisezwecke, wie z.B. Arbeitsaufnahme und Studium, ist es erforderlich, vor Einreise die zuständige mauritische Auslandsvertretung zu kontaktieren und das entsprechende Visum zu einzuholen.
Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in Berlin.
Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Passport and Immigration Office der Republik Mauritius.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Landes- und Fremdwährung kann in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen ab einem Wert von 500.000 MUR (ca. 10.000 EUR) deklariert werden.
Die mauritischen Devisenbestimmungen erlauben keine Barzahlungen über 500.000 MUR, auch keine Bareinzahlungen bei Banken. Verstöße werden streng geahndet.
Drogen aller Art (auch Zigarettenpapier), inklusive Tabakwaren, E-Zigaretten sowie Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteile bzw. Zubehör, Methadonersatzstoffe (wie z.B. Subutex), sind verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen, siehe Government Notice No. 139/2022.
Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist streng verboten.
Die Einfuhr von Waffen, Pfefferspray und Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen ist strikt verboten. Außerdem gibt es auch ein Einfuhrverbot für eine Reihe pharmazeutischer Produkte.
Für die Einfuhr von Haustieren ist neben einem Mikrochip, einer mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alten Tollwutimpfung, einem Gesundheitsattest auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Mauritius ist gelbfieberfrei.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die medizinische Versorgung im Land ist ausreichend.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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Wir sind für Sie da:
Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
Sehr gerne planen wir Ihre Reise ganz nach Ihren Wünschen und beraten Sie persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns:
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Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team