VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2022.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. oder exkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. gebuchtem internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Tue, 08 Oct 2024 10:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 08 Oct 2024 10:39:50 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Es ist immer wieder mit Sprengstoffanschlägen mit Verletzten und Toten zu rechnen. Diese können auch außerhalb der Hauptstadt nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl waren Ausländer bisher kein Ziel solcher Anschläge.
In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs" (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften und Schulen (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese Streiks können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es aufgrund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen, siehe Aktuelles.
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.
In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekker. Alleinreisende Frauen waren nach Einbruch der Dunkelheit bereits Opfer von Vergewaltigungen.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche". Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften, die oftmals nur über geringe Fremdsprachenkenntnisse verfügen, ist zu beachten, dass in Nepal manchmal ein anderes Rechtsverständnis besteht; auch kommt es zu Parteinahme gegen Ausländer. Das gelegentlich robuste Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte mag befremden, Kritik hieran oder ein Diskurs hierüber sollte tunlichst vermieden werden. In Touristengegenden wenden Sie sich an die „Tourist Police".
Derzeit kann es aufgrund von Überschwemmungen/Erdrutschen noch zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen, insbesondere auf den Schnellstraßen rund um das Kathmandu-Tal. Trotz zunehmender Normalisierung der Situation bleibt weiterhin Vorsicht geboten.
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. Im November 2023 erschütterten Erdbeben der Stärke 6,4 die Region und forderten Tote und zahlreiche Verletze sowie erhebliche Sachschäden. Die Folgen der Beben beeinträchtigen die Infrastruktur (Straßen, Strom-, Wasserversorgung u.a.) weiterhin.
Im Falle erneuter schwerer Erdbeben muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.
Es herrscht Monsunklima, im Norden durch die Höhenlage gemildert.
Während der von etwa Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.
Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit von etwa Juni bis Anfang Oktober gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Es herrscht Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.
Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.
Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.
Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk bzw. Internet-Empfang.
Für bis zu 15 Tage ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ist ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Gefahr einer Höhenkrankheit sollte nicht unterschätzt werden. Wegen der Überfüllung zahlreicher Routen und Gipfelbesteigungen durch zu viele Besucher besteht oft auch erhöhte Unfallgefahr.
Seit April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.
Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar; eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind dennoch angezeigt.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen sämtliche Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge (über 5.000 USD) kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu hohen Geldstrafen, Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.
Das nepalesische „Electronic Transactions Act" stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.
Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegen lässt.
Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren VISA- und Mastercard-Kreditkarten; Debitkarten werden kaum akzeptiert.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nepals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumsantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.
Der Visa-on-Arrival-Service steht wieder zur Verfügung. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).
Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.
Touristenvisa sind auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu hohen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung erteilter Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD, bei mehr als 150 Tagen auf 8 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer langen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße um 300 NPR am Tag reduziert. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps"), die zusätzlich immer die Zustimmung des „Nepal Medical Councils" benötigen.
Ausländische Staatangehörige können derzeit nicht von Nepal aus auf dem Landweg nach China einreisen.
Die Weiterreise nach Indien auf dem Landweg ist für ausländische Staatangehörige nur an folgenden Grenzübergängen möglich: Sonauli/Belahiya (Bhairawa) und Raxaul/Birgunj. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind ohne Vorankündigung möglich.
Über Reisebüros oder andere Vermittler in Nepal beantragte Visa zur Weiterreise nach Indien oder in die VR China erwiesen sich in der Vergangenheit mehrfach als gefälscht, was schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen führte.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
Es gelten keine besonderen Bestimmungen für alleinreisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen, vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen die Genehmigung erteilt haben; bei Drohnen über 2 kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.
Heimtiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann ggf. vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.
Siehe auch Reiseinfos – Wanderungen und Trekking-Touren
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November – Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
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Ihr Viamonda Team