VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2022.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. oder exkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. gebuchtem internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Mon, 16 Dec 2024 11:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 16 Dec 2024 11:34:46 +0100)
Letzte Änderungen:
Reiseinfos - Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Eine Änderung der Visumsbeantragung und der Bestimmungen zur Einreise nach Tansania kann derzeit mit Wirkung vom 30. Januar 2025 nicht ausgeschlossen werden.
Die Einreise wäre dann nur noch mit einem zuvor -elektronisch- beantragten und erhaltenen sog. E-Visum möglich. Bereits jetzt empfehlen tansanische Behörden Visa elektronisch zu beantragen. Das bisherige Visum bei Einreise („on arrival") könnte dann nicht mehr möglich sein. Die Deutsche Botschaft Daressalam und das Auswärtige Amt können derzeit keine weiteren Informationen zum geänderten Visumsverfahren geben. Weitere Hinweise erteilen das zuständige tansanische Immigration Department sowie die Tansanische Botschaft Berlin.
Seit dem 1. Oktober 2024 müssen alle Besucher Sansibars (ausgenommen Einwohner mit tansanischem Aufenthaltstitel) eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abschließen.
Diese Versicherung kann nur bei der ZIC abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. Die Policen können seit dem 1. September 2024 erworben werden. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 44 USD pro Person. Weitere Informationen bietet die Webseite von Visit Zanzibar.
Die Einreise kann verweigert werden, wenn nicht die richtige Versicherung nachgewiesen wird.
Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) wird abgeraten.
Die Sicherheitslage in Tansania hat sich seit Anfang 2023 verschlechtert.
Es besteht ein Risiko für terroristische Anschläge in allen Regionen des Landes, insbesondere auch in der Stadt Daressalam. Als mögliche Ziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, ausländische Botschaften, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
In der Vergangenheit gab es Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar. Dabei wurden Gotteshäuser und religiöse Führer angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. Im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2020 wurden zuletzt terroristische Angriffe im Süden der Region Mtwara nahe der Grenze zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik verübt; die Lage an der Grenze bleibt weiterhin volatil.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Die Lage in Tansania ist, trotz Inflation und Preissteigerung, insgesamt stabil. Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Auch auf dem teilautonomen Sansibar ist die politische Lage derzeit stabil.
Die Kriminalität ist im gesamten Land relativ hoch und seit Beginn 2023 weiter angestiegen. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und auch Überfällen häufen sich Entführungen mit Gelderpressung, bei denen insbesondere Ausländer von angeblichen hilfsbereiten Passanten oder angeblichen Taxifahrern angesprochen und Unterstützung wie Fahrgelegenheiten angeboten werden, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Bargeld vom Geldautomaten abzuheben. Insbesondere wird vor Fahrten mit Kleinbussen und nicht näher bekannten Taxifahrern oder durch Bekannte vermittelte Taxifahrten gewarnt.
Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden.
Dem Auswärtigen Amt sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Ausländer gezwungen wurden, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers zu erwirken. Im ganzen Land und insbesondere in den Touristenhochburgen (Arusha, Sansibar, Daressalam und Morogoro) nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen, aber auch zunehmend Wohngebiete, etwa Oyster Bay und Masaki.
Bei Angriffen auf Fahrzeuge wird versucht, Wertsachen durch offene Fenster und nicht verriegelte Autotüren zu entwenden.
Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände in den Küstenstädten sind besonders gefährlich.
Es häufen sich zudem Fälle, bei denen Fußgängern Taschen oder Rucksäcke von Dieben auf vorbeifahrenden Motorrädern oder aus Autos heraus gewaltsam entrissen werden, oft mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.
Es herrscht wechselfeuchtes, tropisches Klima mit ausgeprägten Trocken- und Regenzeiten.
Insbesondere Küstenregionen sind von Juni bis Oktober von monsunartigen Regenfällen und Überflutungen betroffen, so dass Straßen unpassierbar werden können.
Tansania liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Für die Fluglinie Air Tanzania wurde eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum durch die europäische Kommission ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken und nach Sansibar auch Fährverbindungen.
Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß.
Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist meist recht gut, in abgelegenen Gegenden weniger und dort gibt es schwere Schlaglöcher. Das Fahren auf Schnellstraßen stellt aufgrund ungewohnter und sehr unterschiedlicher Fahrstile eine Herausforderung dar.
Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. In der letzten Zeit häufen sich auch schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania.
Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Bei der Benutzung von Fähren sind augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren zu meiden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor. Es kann nicht ausgeschlossenen werden, dass auch ausländische Staatsangehörige Ziel strafrechtlicher Maßnahmen werden könnten. Reisenden wird empfohlen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Sozialen Medien besondere Zurückhaltung zu üben.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.
Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt Erwachsener mit Schülern auch weiterführender Schulen („secondary schools") ist, unabhängig vom Alter der Schüler, verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen geahndet.
Ebenso werden Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.
Seit Juni 2019 gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Ein Katalog, der die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Gebrauch von Plastiktüten unter Strafe stellt, wurde bisher nicht veröffentlicht.
Davon ausdrücklich ausgenommen sind kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck, in der Annahme, dass diese auch wieder ausgeführt werden.
Landeswährung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert, manchmal jedoch nur noch VISA.
Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (EUR/USD) wird empfohlen. Bei Mitnahme von USD-Noten ist zu beachten, dass Banken und Wechselstuben meist nur USD-Noten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 annehmen.
Der Umtausch von EUR in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Bargeldabhebungen mit deutschen Debitkarten (Girocard) sind an Geldautomaten kaum möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme (mehreren) gängiger Kreditkarten, die an den meisten Geldautomaten eingesetzt werden können. Insbesondere mit der weit verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Geldautomaten unterliegen gelegentlich Störungen, daher wird eine Bargeldreserve empfohlen.
Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unrechtmäßigen Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomat benutzten Kreditkarte.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es wird empfohlen, dieses vor der Einreise als E-Visum zu beantragen und zu bezahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage. Die Deutsche Botschaft Daressalam kann zum Stand der Bearbeitung keine Auskunft erteilen. Weitere Informationen zum Verfahren erteilen das zuständige tansanische Immigration Department sowie die Tansanische Botschaft Berlin.
Die bisherige Möglichkeit, zum Zweck touristischer Reisen ein sog. Visum bei Einreise „on Arrival" nach Ankunft am Flughafen zu beantragen, besteht derzeit noch. Sie könnte jedoch mit Wirkung vom 30. Januar 2025 abgeschafft werden. Die Kosten des Visums bei Einreise betragen zurzeit 50 USD pro Visum (auch minderjährige Kinder), zahlbar bei Einreise per Kreditkarte oder bar in passenden USD-Noten (50/100), siehe auch Reiseinfos Geld/Kreditkarten.
Seit dem 1. Oktober 2024 müssen alle Besucher Sansibars (ausgenommen Einwohner mit tansanischem Aufenthaltstitel) eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abschließen.
Diese Versicherung kann nur bei der ZIC abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. Die Policen können seit dem 1. September 2024 erworben werden. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 44 USD pro Person. Weitere Informationen bietet die Webseite von Visit Zanzibar.
Die Einreise kann verweigert werden, wenn nicht die richtige Versicherung nachgewiesen wird.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Am internationalen Flughafen in Daressalam werden bei der Aus- und/oder der Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke genommen sowie digitale Passfotos gefertigt.
Nichtkooperation kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.
Devisen können maximal bis zur Höhe von 10.000 USD ohne Anmeldung eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim Zoll deklariert werden. Die Einfuhr pornographischen Materials und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr angemeldet werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.
Die Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten ist verboten; kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck sind davon ausgenommen. Sonstige mitgeführte Plastiktüten müssen an der Gepäckkontrolle abgegeben werden.
Bei der Ausfuhr von Schmuck/Gegenständen, die z.B. aus Tierfellen/-häuten gemacht wurden, sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen.
Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden.
Für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren wird eine besondere Erlaubnis des Ministry of Agriculture, Livestock and Fisheries, Veterinary Complex benötigt. Hierfür wird ein max. zehn Tage vor der Reise ausgestelltes Gesundheitsattest eines Tierarztes, das vom Gesundheitsamt zu beglaubigen ist, sowie eine Impfbescheinigung darüber, dass das Tier mindestens 21 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft wurde, benötigt. Informationen und Formulare für die Beantragung der Erlaubnis bietet die Botschaft von Tansania in Berlin.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland auf das Festland Tansanias und nach Sansibar sind keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt auch, wenn im Transit über ein Gelbfieberendemiegebiet eingereist wird, solange bei dem Zwischenstopp der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt weniger als 12 Stunden beträgt.
Bei einer Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt.
Für längere Aufenthalte im Land und bei erhöhter Mückenexposition kann eine Gelbfieberimpfung auch aus medizinischen Gründen sinnvoll sein.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit inklusive der Städte (auch Daressalam), Nationalparks und auf den Inseln Sansibar, Mafia und Pemba. Der Anteil der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV/AIDS ist im Land ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Regelmäßig kann es während der Regenzeit (Dezember bis März) zu lokal begrenzten Cholera-Ausbrüchen kommen. Es ist ausschließlich die einheimische Bevölkerung betroffen.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever).
Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (Tse-Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.
Im Südwesten des Landes (Region Lindi) ist es zu mehreren Fällen von Leptospirose gekommen. Der Erreger wird durch Kontakt mit Süßwasser übertragen, das mit dem Urin von Nagetieren verunreinigt wurde, oder durch direkten Kontakt mit dem Nager-Urin. Es handelt sich um eine schwer verlaufende, hochfieberhafte Erkrankung, die zahlreiche Organe schädigen kann. Das Risiko für Reisende wird als gering eingeschätzt.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. Victoria-See) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.
Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). –Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden. Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Höhenkrankheit.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team