VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2022.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. oder exkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. gebuchtem internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Wed, 11 Dec 2024 10:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 11 Dec 2024 10:25:24 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Demonstrationen in der Öffentlichkeit sind verboten und wurden in der Vergangenheit von den Sicherheitskräften aufgelöst. Die Teilnahme daran kann zu langer Untersuchungshaft und Verurteilung zu einer langen Freiheitsstrafe, unter harten Haftbedingungen führen, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten, letzter Absatz. Regierungskritische Posts in den sozialen Medien – auch wenn diese aus Deutschland heraus getätigt wurden - werden häufig strafrechtlich verfolgt.
In den vergangenen Monaten gab es vereinzelte Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige mit vietnamesischen Wurzeln vorübergehend an der Ausreise gehindert und polizeilich vernommen wurden. Hintergrund waren kritische Äußerungen über Vietnam und seine Politik in den sozialen Medien, z.T. auch aus dem Umfeld der Betroffenen. Eine Information der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen durch die vietnamesischen Behörden erfolgte nicht.
Von Reisen in die unmittelbare Nähe militärischer Sperrgebiete wird dringend abgeraten.
Diese sind nicht immer als solche gekennzeichnet bzw. lediglich durch Schilder in vietnamesischer Sprache ausgewiesen. Gleiches gilt für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu den Landesgrenzen. Der Abstand vom tatsächlichen Grenzverlauf wird von den örtlichen Sicherheitsorganen oft willkürlich interpretiert. Militärische Sperrgebiete (restricted areas) können auch kurzfristig und ohne Vorwarnung deklariert werden. Aufenthalte in militärischem Sperrgebiet können zu Verhaftung, polizeilichen Verhören unter dem Vorwurf der Spionagetätigkeit, Ausreiseverweigerung oder -verzögerung, etc. führen.
Bei beabsichtigten Besuchen in Grenznähe müssen gesondert zu beantragende Genehmigungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mitgeführt werden.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig und es gibt wenig Gewaltkriminalität gegen Ausländer. Ein Anstieg von Kleinkriminalität wie Diebstahl, insbesondere in Touristengebieten, ist jedoch zu beobachten. Am Bahnhof von Hanoi wurden häufiger Touristen v.a. mit dem Nachtzug aus Hue oder Sapa ankommend bestohlen. Außerdem kommt es verstärkt zu Diebstählen von Bargeld aus Hotelzimmern, auch aus Hotels der gehobenen Kategorie.
Reisende sollten bei Fahrten in Überlandbussen, insbesondere bei Nacht, Vorsicht walten lassen. Vereinzelt wurde von sexuellen Übergriffen berichtet, insbesondere alleinreisende Frauen sind betroffen. In solchen Fällen sollten Reisende immer auf einer Anzeige bestehen. Zuständig hierfür ist die Polizeibehörde am Zielbusbahnhof.
Sowohl in von Touristen frequentierten Bars oder Clubs größerer Städte als auch auf der Insel Cat Ba kommt es vereinzelt zum Einsatz von K.-o-Tropfen und in der Folge zu sexuellen Übergriffen.
In Hanoi, vor allem am Hoan-Kiem-See, gibt es immer wieder Betrugsversuche. Vereinzelt verlangen Straßenverkäufer für das Fotografieren „Gebühren", in anderen Fällen werden Schuhe von Touristen beschmutzt oder mit Klebstoff beschmiert, entzogen und eine „Rückgabegebühr" verlangt. Fälle von Kreditkartenbetrug wurden bekannt, in denen Karten kopiert und Abbuchungen vorgenommen worden sind.
In Ho-Chi-Minh-Stadt, Nha Trang und Hanoi mehren sich Handtaschen- und Gepäckdiebstahl, sowohl von vorbeifahrenden Mopeds aus als auch nach Ablenkungsmanövern durch Kinderbanden, insbesondere bei Ankunft und Abreise vor dem Hotel.
Ausländische Touristen werden in Ho-Chi-Minh-Stadt vermehrt unter verschiedenen Vorwänden angesprochen und in Privathäuser eingeladen beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre werden die Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, die sie verlieren, und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst. Der Einsatz von Drogen in Speisen oder Getränken kann nicht ausgeschlossen werden. Im Falle eines Diebstahls protokollieren weder die Ausländerpolizei in Hanoi noch andere Polizeidienststellen nachträglich Verlustanzeigen. In der Vergangenheit verweigerte die zuständige Polizeidienststelle mehrfach die Protokollaufnahme, vor allem dann, wenn Zweifel am Hergang der Tat oder an den Wertangaben bestanden.
Es herrscht tropisches bis subtropisches Klima.
In den Provinzen von Mittelvietnam und dem Mekong-Delta, aber auch in einigen Provinzen im Süden Vietnams, kann es besonders zwischen Juni und November zu Taifunen kommen, die großflächige Überschwemmungen, Erdrutsche und Beeinträchtigungen der Infrastruktur verursachen können.
Starke Regenfälle führen auch in der Regen- bzw. Monsunzeit von Juni bis September im Norden und Süden und von Oktober bis Dezember in Mittelvietnam zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Hanoi, insbesondere entlang des Red Rivers, und die Mekong-Flussdelta-Regionen im Süden sind regelmäßig betroffen.
Vietnam liegt in einer nur leicht seismisch aktiven Zone, sodass die Erdbebengefahr nicht besonders hoch ist. Tsunamis, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Vietnam erreichen.
Es gibt ein relativ gut ausgebautes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen zwischen großen Städten, Reisebusse für Überlandfahrten und Taxis. Straßen in ländlichen Gebieten sind häufig nicht in gutem Zustand. In bergigen Gebieten können sie durch plötzliche Erdrutsche unpassierbar werden.
Eine starke Gefährdung geht vom Straßenverkehr aus. Die Zahl der Verkehrstoten ist eine der höchsten im internationalen Vergleich. Das Unfallrisiko ist um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Die meisten Unfälle passieren nach Einbruch der Dunkelheit. Auch die mittlerweile eingeführte Helmpflicht für Mopedfahrer hat daran nichts geändert; Grund dafür ist eine oft rücksichtslose Fahrweise sowie die steigende Anzahl an Verkehrsteilnehmern, vor allem Pkw. Mehrfach kam es zu schweren, teilweise tödlichen, Motorradunfällen ausländischer Reisender auf Landstraßen in den Provinzen, vor allem in der bei Touristen beliebten Ha-Giang-Provinz. Die ärztliche Versorgung außerhalb der Ballungsgebiete ist nur unzureichend; notärztliche Versorgung und Rettungsflüge innerhalb des Landes gibt es nicht.
Die angeschriebenen Fahrpreise im Taxi gelten nicht pro Person, sondern pro Fahrt. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Taxifahrer, insbesondere von nicht als zuverlässig bekannten Unternehmen Taxameter manipuliert und bei Fahrtende den ungerechtfertigt hohen Fahrpreis unter Gewaltandrohung eingefordert haben. In Ho-Chi-Minh-Stadt kommt am offiziellen Taxistand des Flughafens vermehrt Taxibetrug vor. Manche Taxifahrer weigern sich, das Taxameter einzuschalten und verlangen Fantasiebeträge.
Sogenannte Vermittler verkaufen verschiedentlich Transportdienstleistungen (Busse, Züge, Taxis etc.) zu völlig überhöhten Preisen. Des Öfteren haben sich Fahrscheine als Fälschungen herausgestellt; die Beförderung wurde dann abgelehnt bzw. ein zweiter Fahrscheinkauf wurde nötig.
In den letzten Jahren gab es in der Ha-Long-Bucht wiederholt Schiffsunfälle, die zum Teil Todessopfer forderten. Schiffe sind häufig nicht seetüchtig und verfügen nicht immer über ausreichend Rettungswesten.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. In diesem Fall ist eine Umschreibung des ausländischen in einen vietnamesischen Führerschein nicht nötig. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann mit einem Bußgeld oder - im Fall eines schweren Unfalls - mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen werden nicht strafrechtlich verfolgt. Die Schließung einer Lebenspartnerschaft oder Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist nicht möglich. Partei und Regierung Vietnams nehmen eine vorsichtig positive Haltung zur Gleichstellung der LGBTIQ-Gemeinschaft ein; die Gesellschaft Vietnams ist weiterhin von einem konservativen Frauen- und Familienbild geprägt. Es sind keine Fälle homophober Gewalt gegen Touristen bekannt. Grundsätzlich ist in Vietnam zu beachten, dass öffentliche Zärtlichkeiten, auch zwischen verschieden geschlechtlichen Paaren, oft nicht gutgeheißen werden und insbesondere mit körperlichen Berührungen in der Öffentlichkeit sehr sparsam umgegangen wird.
Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt und es drohen harte Strafen. Schon der Besitz geringer Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt zu hohen Freiheitsstrafen. Bei Herstellung, Transport und Handel mit Drogen droht die Todesstrafe.
Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 200 EUR.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es droht Freiheitsentzug, in besonders schweren Fällen sogar die Todesstrafe. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Die Todesstrafe wurde in letzter Zeit in Vietnam auch an Ausländern vollstreckt. Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards (u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und dennoch unzureichende anwaltliche Verteidigung und harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Landeswährung ist der Vietnam Dong (VND). Bargeld darf nur an offiziellen Wechselbüros mit eindeutigen Hinweisen gewechselt werden. Kreditkarten werden zwar vielerorts akzeptiert und es finden sich auch Geldautomaten, aber außerhalb größerer Städte ist weiterhin Bargeld oft das einzige akzeptierte Zahlungsmittel.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss ab dem Tag der Einreise sechs Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.
Mit dem deutschen Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose ist eine Einreise in Vietnam nicht möglich.
Ausländer müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem Einreisestempel ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Vietnam ein Visum, sofern der Aufenthalt länger als 45 Tage dauert.
Für Aufenthalte bis zu maximal 45 Tagen wird kein Visum benötigt, wobei der Tag der Ein- bzw. Ausreise bereits als vollständiger Tag zählt. Bei Einreise ist ein Ausdruck des Rück-/Weiterflugtickets vorzulegen, aus dem sich die Ausreise innerhalb des zulässigen Zeitraumes ergibt. Der Reisepass muss ab dem Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Zuständig und verantwortlich für die Gewährung der visafreien Einreise sind ausschließlich die vietnamesischen Behörden. Konkrete Fragen beantwortet die zuständige vietnamesische Auslandsvertretung. Informationen werden z.B. auf der Webseite der vietnamesischen Botschaft in Berlin und des vietnamesischen Generalkonsulats in Frankfurt/Main bereitgestellt.
Die visafreie Einreise gilt nicht für Journalisten und Filmemacher, die in Vietnam beruflich tätig werden, z.B. Dokumentarfilme und Reportagen erstellen wollen. Hinweise zur Beantragung eines Journalisten- und Filmemachervisums bieten die deutschen Vertretungen in Vietnam auf Anfrage.
Für andere Zwecke und längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, das vor der Einreise online oder als E-Visum sowie unter bestimmten Umständen bei Einreise („on arrival") beantragt werden kann.
Reisende sollten direkt bei Einreise kontrollieren, dass sie einen Einreisestempel mit Gültigkeitsdatum erhalten haben. Andernfalls droht bei Ausreise ein Bußgeld.
Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer ständigen oder temporären Aufenthaltsgenehmigung für Vietnam sind, dürfen ohne vorherige Einreisegenehmigung der Einwanderungsbehörde nach Vietnam einreisen.
Bei Aufenthalten über 45 Tagen kann ein E-Visum beantragt werden; der Onlineantrag ist auf der Webseite der vietnamesischen Einwanderungsbehörde abrufbar. Das E-Visum ist für max. 90 Tage und für eine mehrmalige Einreise (multiple entry) gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Tage. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur möglich, wenn ein Folgevisum durch einen „Sponsor" garantiert wird. Informationen hierzu stellt die vietnamesische Einwanderungsbehörde zur Verfügung.
Hinweis: Die Einreise mit E-Visum ist nur über 13 Flughäfen und nicht an jedem Land- und Seeübergang möglich. Die vietnamesische Regierung stellt hierfür eine Übersicht zur Verfügung.
Weitere Visaarten können online unter Vietnam Visa Application beantragt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland eingereicht werden.
Visa für Geschäftsreisende und Investoren können für die Dauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt werden Für diesen Personenkreis kann auch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. Einzelheiten dazu sollten direkt bei der vietnamesischen Botschaft erfragt werden.
Allgemein gilt:
Bei Einreise mit einem Visum ist darauf zu achten, dass der bei der Passkontrolle angebrachte Aufenthaltsvermerk dem gesamten Gültigkeitszeitraum des Visums entspricht und nicht nur den 45 Tagen, die bei visafreier Einreise gewährt werden.
Einige Internetdienstleister bieten sogenannte „visa on arrival" an. Hierbei handelt es sich um Visa, die von Einladenden, wie Firmen oder Reisebüros, vor Antritt der Reise beantragt werden müssen. Die Einreise ist hiermit nur über eine begrenzte Anzahl an Grenzübergängen erlaubt. Grundsätzlich wird die Einholung des Visums bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt empfohlen, da mit den dort erteilten Visa die Einreise nach Vietnam an jedem offiziellen Grenzübergang (auch über den Landweg aus den Nachbarländern) möglich ist.
Die Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer eines Visums in Vietnam liegt im Ermessen der vietnamesischen Behörden. Eine Verlängerung muss bei der zuständigen vietnamesischen Einwanderungsbehörde vor Ort beantragt werden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Transitvisum, sofern sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Erfolgt eine Einreise, d.h. wird der Transitbereich verlassen, um z. B. einen inländischen Weiterflug anzutreten, sind die o.g. Regelungen zur visafreien Einreise zu beachten.
Familienangehörige von Vietnamesen und Personen vietnamesischer Abstammung, die keine vietnamesische Staatsangehörigkeit mehr besitzen, können auf Antrag von der Visumspflicht befreit werden. Darüber wird eine für fünf Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt, mit der mehrere Ein- und Ausreisen und ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten je Besuch möglich sind. Nähere Informationen erteilen die vietnamesischen Auslandsvertretungen.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Es besteht Registrierungspflicht. Diese wird jedoch meist vom Hotel/der Unterkunft übernommen.
Bargeld ausländischer Währungen im Wert über 5.000 USD und Bargeld der vietnamesischen Währung Dong im Wert über 15 Mio. VND muss deklariert werden.
Bei Einreise können folgende Gegenstände von Personen über 18 Jahren zollfrei eingeführt werden:
Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden.
Als persönliche Gegenstände zählen solche Gegenstände, die man in angemessener Anzahl und Menge unter Berücksichtigung von Zweck und Dauer der Reise benötigt bzw. mit sich führt. Darüber hinaus gehende Gegenstände sind zu verzollen, wenn sie den Wert von 10 Mio. VND übersteigen.
Die Einfuhr von Haustieren ist mit tierärztlichem Impfzeugnis (gültige Tollwutimpfung) möglich. Eine Tollwut-Titer-Bestimmung für die Rückeinfuhr in die EU ist in Vietnam nicht möglich, jedoch werden von Tierärzten Blutproben entnommen und nach Frankreich zur Untersuchung geschickt. Das Verfahren ist daher entsprechend kostenintensiv. Es ist empfehlenswert, die Titer-Bestimmung für Haustiere vor Einreise durchzuführen und im Zweifel bei einer vietnamesischen Vertretung oder der Fluggesellschaft nachzufragen.
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Vietnam ist zwar grundsätzlich erlaubt, für die Inbetriebnahme in Vietnam ist jedoch zwingend eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder, in schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Malaria tritt in Vietnam regionsabhängig ganzjährig auf. Der größte Teil der Fälle im Land werden durch die gefährlichere Form Plasmodium falciparum hervorgerufen. Ein hohes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Kambodscha. Im restlichen Land liegt ein minimales Risiko vor. Hiervon ausgenommen sind die großen Stadtzentren, die als malariafrei gelten, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkt achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV/AIDS ist im Land, insbesondere in den Risikogruppen, verbreitet. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Jährlich kommt es in Vietnam während und nach den Regenzeiten zu vermehrtem Auftreten von Durchfallerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden vor allem im Süden während der Regen- und der frühen Trockenzeit und im Norden im Spätsommer und Herbst von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Siehe auch Japanische Enzephalitis.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Vietnam nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
Seit einigen Jahren ist in Vietnam die klassische Geflügelpest (aviäre Influenza A/H5N1, Vogelgrippe) bekannt. Seit den ersten Krankheitsfällen, im Dezember 2003, wurden in Vietnam immer wieder Ausbrüche von H5N1 registriert.
Zahlenangaben der WHO zu den menschlichen Erkrankungen sowie weitere Informationen können über www.who.int sowie www.pandemicflu.gov eingesehen werden.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel.
2024 wurden aus verschiedenen Regionen Vietnams (zentral und im Norden) vereinzelt Fälle porciner Influenza H1N1 (Schweinegrippe) einschließlich Todesfälle gemeldet. Der letzte Fall davor trat 2020 auf.
In den Provinzen Ha Tinh, Quang Binh, Quang Tri und Thua Thien-Hue ist das Meerwasser durch Industrieabwässer verunreinigt.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch gibt es keine notfallärztliche Versorgung. Die Verständigung ist schwierig; i.d.R. spricht das Krankenhauspersonal und Ärzte in den Provinzkrankenhäusern nur Vietnamesisch. Lediglich in Hanoi und HCMC gibt es mehrere Krankenhäuser, die bessere Standards verfügen. Einige internationale Kliniken (Family Medical Practice, SOS International) sind oftmals erste Anlaufstellen für erkrankte Besucher bzw. Touristen. Hier kann die Verständigung auf Englisch erfolgen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
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Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team