- Hin- & Rückflug
- 7x Übernachtung in 4* Hotels
- Täglich Frühstück
- Mietwagen für den gesamten Aufenthalt
- Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt & unbegrenzt Kilometer
- Eintritt Alhambra & Nasridenpaläste
- Zusätzlich individuell wählbar
Noch nie war Reisen nahe der Heimat so beliebt wie in diesem Jahr: Sie brauchen gar nicht in die Ferne schweifen, denn einige der schönsten Reiseziele befinden sich bei uns in Europa.
Das südliche Europa bietet ein facettenreiches Angebot an romantisches Naturlandschaften, Kulturdenkmälern, Weltkulturerben, aufregenden Städten und zahlreichen Aktivitäten in Wäldern sowie an zauberhaften Stränden. Und das Beste ist: keine lange Anreise – auch ein kurzer Trip ist möglich!
Wer während des Urlaubs Naturerlebnisse sucht, der kommt bei all unseren Rundreisen in Europa voll auf seine Kosten. Egal ob beim Inselhüpfen auf den Kanaren, der Blumeninsel Madeira, der traumhaften Weinberglandschaft Rioja, den pitoresken Buchten im Süden Italiens oder die Inselwelt der Kykladen. Europa hat für jeden Naturfreund spektakuläre Lanschaften zu bieten.
In den Ländern Spanien, Portugal, Griechenland und Italien befinden sich eine Vielzahl an Reisehighlights, die Kultur- und Naturinteressierte gleichermaßen anziehen: Porto oder Lissabon in Portugal, Athen in Griechenland, Neapel oder Bari in Italien – die Liste an interessanten Metropolen ist lang und gilt es zu entdecken. Sie bieten nicht nur eine Vielzahl an kulturellen Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten, sondern geben immer auch einen guten Einblick in Land und Leute. Viele dieser Metropolen befinden sich direkt am Meer, an schönsten Seen oder haben ein tolle Natur im Umfeld, sodass Sie mit der Wahl immer eine perfekte Kombination aus Kultur, Natur & aktiv sein oder eben Entspannung am Strand und See genießen können.
Wenn es um Strandurlaub geht, zieht es viele Reisende in ferne Länder – doch gerade der Süden von Europa findet man noch schönste Stranderlebnisse in verträumten Buchten! Paradebeispiele sind spanische Inseln oder die Südküste und auch Italien und Griechenland können mit ihren reizvollen Buchten und Stränden locken. Diese Ziele sind auch in den Wintermonaten ein beliebtes Ziel, denn hier herrschen ganzjährig milde Temperaturen.
Lassen Sie sich einfangen von der Schönheit und dem Abwechslungsreichtum in den europäischen Reiseländern. Bei uns finden Sie dazu eine Auswahl besonderer Reiseerlebnisse.
Mietwagenreisen sind eine beliebte Reiseform. Gehen Sie auf Ihre eigene Entdeckungsreise. Freuen Sie sich auf die Kombination aus eigener Gestaltungsfreiheit gepaart mit unserem Routenvorschlag und den für Sie vorgebuchten Hotels. Damit Sie kein Highlight verpassen, haben wir die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Geheimtipps Ihres Ziels bereits in einem Reiseverlauf für Sie zusammengefasst. So können Sie Ihre Entdeckungstouren besser planen und trotzdem individuell an Ihre eigenen Wünsche anpassen.
Reisen entdeckenBei viamonda können Sie Ihre individuelle Privatreise ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten und erhalten Ihre Buchungsbestätigung sofort entsprechend der abgeschlossenen Planung und Buchung. Mit dem neuartigen Reiseplaner können Sie Ihre Reise ganz einfach auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abstimmen. Passen Sie z.B. bei Mietwagenreisen in Europa beliebig anhand des Routenvoschlages die Hotels, Aufenthaltstage oder sogar Routenetappen an und schließen Sie diese ganz individuelle Planung dann selbständig über das System ab. Kombinieren Sie ferner bei Privatreisen flexibel die gewünschte Hauptreise mit einer Vielfalt an Vor- und Nachprogrammen sowie tagesaktuellen Flügen und anderen Extras. So wird Ihre Privatreise zu einem einzigartigen Erlebnis ganz nach Ihren Vorstellungen. Möchten Sie den Reiseverlauf nicht selbst planen, bietet Ihnen viamonda maßgeschneiderte Angebote mit 48h Antwortgarantie.
Viamonda betreut und berät Sie nach Wunsch von der Buchung bis zum Ende Ihrer Reise. Wir achten darauf, dass Sie Ihre Reise ganz entspannt und in vollen Zügen genießen können. Sollten Sie dennoch einmal Fragen oder Probleme im Reiseland haben, können Sie sich jederzeit an unsere erfahrenen Organisationsexperten und Reiseleiter vor Ort wenden oder unseren 24h-Notfallservice nutzen. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie die Kontaktdaten, über die Sie uns jederzeit anrufen können. Wir sind immer für Sie erreichbar und werden uns um die Dinge, die Ihnen auf dem Herzen liegen, kümmern, damit Ihr Urlaub wunderbar und unvergesslich wird.
Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Funchal gehören der Botanische Garten, der Mercado dos Lavradores sowie die Stadt Monte.
Weiterlesen & Reisen entdeckenTeneriffa ist die größte Kanarische Insel und gehört zu Spanien. Sie befindet sich im Atlantischen Ozean, die Hauptstadt ist Santa Cruz de Tenerife. Teneriffa ist geprägt von majestätischen Landschaften, schönen Stränden und alten Traditionen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenEin Paradies für alle, die auf der Suche nach einer Insel sind, die ihre authentische Atmosphäre bewahrt hat, über ein reiches kulturelles Erbe verfügt und beeindruckende Natur besitzt. Die Insel blickt auf eine bewegte Geschichte mit verschiedensten Kulturen und Epochen zurück. In den Ausgrabungsstätten sind noch heute zahlreiche Überreste zu sehen. Darüber hinaus gibt es etliche landschaftliche Highlights zu entdecken wie etwa die Vulkane Vesuv und Stromboli, das Naturreservat Monte Fossa delle Felci und schwarze Strände.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDie pulsierende Metropole Athen gilt als das Zentrum des antiken Griechenlands, zahlreiche Denkmäler, Tempel und Ruinen aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. befinden sich in der Innenstadt und beeindrucken ihre Besucher aus aller Welt. Das wohl bekannteste der architektonischen Meisterwerke ist die Akropolis, eine ehemalige Stadtfestung die auf einem Tempelberg über der Hauptstadt thront. Antike Gebäude wie der Parthenon-Säulentempel, der Olympieion Tempel von Zeus, und spannende Museen, wie das Akropolismuseum und das Archäologische Nationalmuseum, stellen Skulpturen, Vasen, Schmuck und andere antike Funde aus.
Weiterlesen & Reisen entdeckenAtlantik- und Mittelmeerklima.
Nordwesten: Milde Winter, heftige Niederschläge und ziemlich kurze Sommer.
Nordosten: Längere Winter, heiße Sommer.
Süden: Lange warme Sommer (März bis Oktober), wenig Regen, außer zu Beginn des Frühjahrs und im Herbst. In Estoril wird die Hitze durch eine stete Brise gemildert (Juli bis August).
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten auch mit einem bis zur Ausreise gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark).
Hinweis: Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Personalausweis / Reisepass.
Achtung: Falls bei der An- und/oder Abreise nach / von Portugal ein Transit in Großbritannien geplant ist, wird ein Reisepass benötigt.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende visumpflichtig ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Portugal ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Einige Fluggesellschaften haben andere Anforderungen an die Einreisedokumente als vom Staat Portugal vorgeschrieben. Deshalb sollte man sich unbedingt vor der Abreise mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
Für Madeira und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Portugal.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Kurzzeit-Einreisevisum: Bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den portugiesischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausländer müssen über eine Geldsumme von 75 € und darüber hinaus über 40 € pro Tag verfügen, wenn sie kein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket vorweisen und keine bezahlte Unterkunft belegen können. Davon ausgenommen sind Staatsbürger der EU-/EFTA-Länder und der Schweiz. Nähere Informationen bei den konsularischen Vertretungen (S. Kontaktadressen).
EU-Bürger, die sich länger als die visumfreien 3 Monate in Portugal aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren und Minderjährige, die in Begleitung nur eines Elternteils / Erziehungsberechtigten sind, müssen eine beglaubigte Reiseerlaubnis der/des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Achtung: Führen Minderjährige und Eltern/Erziehungsberechtigte unterschiedliche Nachnamen, muss das Verwandtschaftsverhältnis/ die Erziehungsberechtigung z.B. über eine Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende visumpflichtig ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Stand - Wed, 18 Sep 2024 16:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 18 Sep 2024 16:08:55 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Natur und Klima – Busch- und Waldbrände
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Derzeit herrscht im ganzen Land ein besonders erhöhtes (Wald-)Brandrisiko. Aktuell warnt die portugiesische Katastrophen- und Zivilschutzbehörde ANEPC vor mehr als 40, teils schweren und unkontrollierten Brandherden, hauptsächlich bei Aveiro sowie in der Region zwischen Porto und Braga sowie bei Coimbra. Der regionale Notstand wurde in den betroffenen Gebieten ausgerufen. Dieser soll vorläufig bis einschließlich Donnerstag, 19. September 2024, gelten.
Gleichzeitig wurde für das gesamte kontinentale Territorium die Warnstufe ausgerufen. Es ist u.a. verboten, sich in Waldgebieten, inklusive auf in Waldgebieten befindlichen Wanderwegen und Straßen, aufzuhalten.
Aktuelle Information können Sie der Webseite der Nationalen Katstrophen- und Zivilschutzbehörde ANEPC entnehmen (auch in englischer Sprache). ANEPC hat eine SMS-Warnung an die Bevölkerung herausgegeben, mit der Bürgerinnen und Bürger über die Risikosituation informiert wurden. Die SMS-Warnung enthält zwei ANEPC-Kontakttelefonnummern (+351 214 247 247; +351 800 246 246), die bis Freitag, 20. September 2024, 0 Uhr für Rückfragen der Bevölkerung freigeschaltet sind.
Siehe auch Natur und Klima – Busch- und Waldbrände.
Insbesondere in den von Touristen stark frequentierten Stadtvierteln und Regionen kommt es zu Kleinkriminalität. Die Zahl der Taschendiebstähle ist im Laufe der letzten Jahre stetig angestiegen und befindet sich derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.
In Lissabon und Porto sind die touristischen Hochburgen (in Lissabon z.B. Praça do Comércio, Rua Augusta, Alfama und Castelo de São Jorge, in Porto die gesamte Altstadt, insbesondere das Viertel Ribeira), aber auch die historischen Straßenbahnen sowie Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. In den Ausgehvierteln Lissabons ist in den späten Abend- und Nachtstunden besondere Vorsicht angezeigt. In allen Touristenzentren kommt es vermehrt zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser. In vielen touristischen Hotspots und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche, v.a. bei Mietwagen, keine Seltenheit.
Siehe Aktuelles
Es herrscht Atlantikklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches Klima auf Madeira. In den Sommermonaten gibt es zuweilen sehr große Temperaturschwankungen zwischen den Tages- und Abend- bzw. Nachtstunden.
Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.
An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.
Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.
Auf Madeira kann es ganzjährig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln kommen. Dortige Naturgewalten wie Erdrutsche, Erdlöcher, Meeresströmungen und -brandung werden häufig unterschätzt. Immer wieder verunglücken Touristen insbesondere beim Verlassen der markierten Wanderwege, z.B. an den Levadas, mitunter auch tödlich.
In den Sommermonaten kommt es in Portugal - vor allem im Zentrum und Norden des Landes, aber auch auf Madeira - aufgrund von Hitze und Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Es kann deshalb zu Beeinträchtigungen der Infrastruktur (Sperrung von Verkehrswegen, Ausfall von Bus- oder Bahnverbindungen) einschließlich des Flugverkehrs kommen.
Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.
Es gibt ein Inlandsflug- und Eisenbahnstreckennetz sowie insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Im Fall von Streiks muss mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gerechnet werden.
In Kreisverkehren haben grundsätzlich im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt genutzt werden.
Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille, für Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis und Berufsfahrer 0,2 Promille. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot. Bei mobilen Radar- und Polizeikontrollen sind Bußgelder zuweilen direkt vor Ort zu begleichen. Das Parken in Innenstadtbereichen ist i.d.R. gebührenpflichtig. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Vorschriften drohen Abschleppen oder Festsetzung (Radkralle).
Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig, die Mautgebühren sind vergleichsweise hoch. Bar- und Kartenzahlung an Zahlstationen sind nur bei bestimmten Betreibern möglich; zahlreiche Autobahnstrecken werden mit einem automatischen elektronischen Ablesesystem (Zahlbrücken) betrieben. Mautboxen zur automatischen Abrechnung können vor Reiseantritt gemietet werden und sind auch vor Ort erhältlich, siehe ADAC. Alternativ kann an einigen großen Grenzübergängen (z.B. Vilar Formoso) die Registrierung des Fahrzeugs und die Entrichtung des für die gesamte Fahrstrecke zu erwartenden Betrages vorgenommen werden. Bei Anmietung eines Mietwagens wird empfohlen, die Mautbox „Via Verde" zu buchen. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte. Mit allen Mautboxen können an den Zahlstationen die Sonderspuren, genannt „Via Verde", genutzt werden.
Nutzt man mit ausländischem Kennzeichen ohne Mautbox bzw. ohne Anmeldung des Kennzeichens entsprechende Autobahnabschnitte, muss mit erheblich über die eigentliche Mautgebühr hinausgehenden Inkassoforderungen gerechnet werden.
Der deutsche Führerschein ist bei vorübergehenden Aufenthalten (i.d.R. bis zu drei Monaten) ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.
Das Mitführen sogenannter Scheckkartenmesser ist in Portugal verboten. Reisende werden bei Nichtbeachtung häufig bei der (Hand-) Gepäckkontrolle in Portugal – besonders häufig auf Madeira - anlässlich der Rückreise nach Deutschland von der Polizei festgehalten. Nach einem Gerichtstermin (meist am nächsten Werktag) und Zahlung eines Bußgeldes kann in der Regel die Ausreise erfolgen.
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Seit Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum Erreichen des Gültigkeitsdatums gültig.
Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.
Bei Rückflügen über Großbritannien nach Deutschland (z.B. auch bei Alternativflügen nach Flugausfällen) reicht ein Personalausweis nicht aus. Seit dem Brexit benötigen auch Transitreisende für die Reise über Großbritannien zwingend einen Reisepass. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch die Botschaft in Lissabon ist in der Regel nicht möglich.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt, sofern diese in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigten Person einreisen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass keine Warenkontrollen stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.
Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.
In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Portugiesische Republik.
Lissabon (Lisboa).
Portugal liegt im Südwesten der Iberischen Halbinsel und grenzt im Norden und Osten an Spanien und im Süden und Westen an den Atlantischen Ozean. Das Land ist in 20 Provinzen aufgeteilt, einschl. der Insel Madeira und der Azoren (autonome Regionen), die etwa 1220 km westlich von Lissabon liegen. Die Flüsse Douro, Tejo und Guadiana entspringen in Spanien und fließen nach Portugal, wo sie in den Atlantik münden. Der Norden Portugals ist bergig. Die Serra da Estrela, das höchste Gebirge, ist ein beliebtes Skigebiet. Südlich von Lissabon erstrecken sich die endlosen Ebenen der Alentejo-Region. Zwischen Alentejo und der Algarve an der südlichen Küste verläuft eine Gebirgskette. Die Algarve gehört zu den beliebtesten Feriengebieten mit breiten Sandstränden und einsamen Buchten.
Republik seit 1910. Verfassung von 1976, letzte Änderung 2001. Parlament (Assembléia da República) mit 230 Abgeordneten. Unabhängiges Königreich seit 1143, endgültig unabhängig seit 1640 (Aufkündigung der Personalunion mit Spanien). Portugal ist EU-Mitglied.
Marcelo Rebelo de Sousa, seit März 2016.
Luís Montenegro, seit April 2024.
220/400 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Portugal wird zwar im Punkto Beliebtheit etwas von seinem östlichen Nachbarn Spanien überschattet, ist aber – vielleicht gerade deshalb – ein unverbrauchtes touristisches Kleinod. Traditionelle Dörfer und dynamische Städte sind ebenso typisch für die ehemalige Seefahrernation wie die zahlreichen historischen Sehenswürdigkeiten und UNESCO-Weltnatur- und Weltkulturerbestätten.
Die Hauptstadt Lissabon und das weiter nördlich gelegene Porto bezaubern mit malerischen Stadtvierteln, großen Plätzen und altertümlichen Straßenbahnen, die noch heute durch die Straßen rattern. Auch kleinere Städte wie Évora, Coimbra, Guimarães and Braga sind mit ihren charmanten, gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtteilen einen Besuch wert.
Außerhalb der Städte kann man das warme, sonnige Wetter genießen, während man Jahrhunderte alte Weingüter, Bergdörfer mit typischen Steinhäusern oder die atemberaubende Südküste erkundet. Die wunderbare Naturkulisse Portugals bietet zudem beste Bedingungen für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Surfen, Reiten, Hochseeangeln, Kajakfahren, Tauchen, Golfspielen oder Mountainbikefahren.
Portugals nationale Fluggesellschaft TAP Air Portugal (TAP) bietet Linienflugdienste von zahlreichen internationalen Flughäfen Deutschlands sowie von Wien, Genf und Zürich nach Lissabon. TAP fliegt zudem von München und Frankfurt nach Porto und Faro sowie von Hamburg und Berlin nach Faro.
Lufthansa (LH) betreibt ebenfalls mehrmals wöchentlich einen Flugdienst nach Faro und fliegt auch die anderen portugiesischen Flughäfen an.
Austrian Airlines (OS) fliegt ab Wien nach Porto.
Ryanair (FR) fliegt ab Frankfurt Hahn nach Faro, Porto, Lissabon und Ponta Delgada sowie von Frankfurt International nach Faro, Lissabon, Porto und von Memmingen nach Lissabon.
Eurowings (EW) verbindet zahlreiche deutsche Großstädte sowie Wien und Zürich mit Faro, Funchal (Madeira) und Lissabon.
Swiss (LX) fliegt von Genf nach Porto und nach Lissabon.
Außerdem wird Faro im Rahmen des Pauschalreiseverkehrs von vielen deutschen, österreichischen und schweizerischen Charter-Fluggesellschaften angeflogen.
Frankfurt - Lissabon: 2 Std. 5 Min. (nonstop); Frankfurt - Faro: 2 Std. 10 Min. (nonstop); Frankfurt - Porto: 2 Std. 35 Min.; Wien - Lissabon: 3 Std. 35 Min.; Wien - Porto: 3 Std. 5 Min.; Wien - Faro: 3 Std. 35 Min.; Zürich - Lissabon: 2 Std. 50 Min.; Zürich - Porto: 2 Std. 35 Min.; Genf - Lissabon: 2 Std. 30 Min.
TAP Air Portugal (TAP) bietet den TAP Flight Pass an, der auf Geschäftsreisende und Vielflieger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zugeschnitten ist.
Der günstigste Grenzübergang für Mittel- und Südportugal ist Badajos - Elvas, über Südspanien zur Algarve bietet sich der Übergang San Antonio/Ayamonte - Vila Real an, für Mittelportugal, Coimbra der Übergang Fuentes de Oñoro - Vilar Formoso. Sie sind i. Allg. 24 Std. geöffnet.
Fahrzeuge können für Aufenthalte bis zu sechs Monaten eingeführt werden (s. Reiseverkehr - National/Unterlagen).
Fernbus: Flixbus verkehrt mehrmals wöchentlich zwischen Deutschland und Portugal.
Maut: Autobahnen sind in Portugal mautpflichtig. Ausführliche Informationen zur Bezahlung unter der Rubrik vor Ort unterwegs.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz fährt man mit ICE und TGV über Paris nach Irún und von dort aus mit dem Hotelzug weiter nach Lissabon.
Die Fahrtzeit von Paris beträgt etwa 20 Std.; von Genf etwa 26 Std.
Der Hotelzug Lusitânia ist ebenfalls ein internationaler Zug, der von Lissabon und Porto nach Madrid fährt (Fahrtzeit: ca 11 Std.). Der Lusitânia fährt gemeinsam mit dem Sud-Expresso bis Medina del Campo, wo der Zug getrennt und weiter nach Madrid geführt wird.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Portugal gültig.
Lissabon, Leixões (Porto), Albufeira (Faro), Funchal (Madeira), Setúbal und Portimão (Algarve) sind die wichtigsten Hafenstädte.
Die Häfen werden u. a. von Aida Cruises (www.aida.de), Cunard (www.cunard.de) und Seabourn (www.seabourn.com) angelaufen.
TAP Air Portugal (TP) fliegt Lissabon, Faro, Porto Santo, Porto, Funchal auf Madeira und die Azoren an. Die Fluggesellschaft SATA Air Açores (SP) verbindet die einzelnen Azoreninseln untereinander sowie mit dem portugiesischen Festland und anderen europäischen und außereuropäischen Städten.
Portugal besitzt ein gut ausgebautes Straßennetz.
Tankstellen sind von 07.00-20.00 Uhr geöffnet, einige haben 24-Stunden-Service; bei Bezahlung mit Kreditkarte wird mitunter eine geringe Gebühr berechnet. Bleifreies Benzin ist überall erhältlich.
Maut: Die meisten Autobahnen sind in Portugal mautpflichtig. Autobahnbetreiber sind u.a. Brisa und Ascendi. Die Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp und Entfernung. Die Bezahlung der Maut erfolgt an den meisten Autobahnabschnitten ausschließlich elektronisch. Diese Abschnitte sind mit dem Hinweis "Electronic toll only" gekennzeichnet. Um die Mautportale ohne Anhalten passieren zu können, müssen hier Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen vorab registriert werden. Die Registrierung erfolgt an sogenannten Helpdesks zum Beispiel am Grenzübergang Vilar Formoso) Die elektronische Maut wird je nach gewähltem System vorab bezahlt oder von einem Guthaben oder der Kreditkarte abgezogen.
An konventionellen (nicht elektronischen) Mautstationen wird ein Ticket gezogen, das beim Verlassen oder Wechseln der Autobahn in bar oder mit Kreditkarte (Master, Visa) bezahlt wird. Diese Bezahlweise wird nur von bestimmten Betreibern angeboten.
Hinweis: Reisende mit ausländischem Kennzeichen, die bestimmte Autobahnen ohne Mautbox bzw. ohne vorherige Anmeldung nutzen, bezahlen erheblich höhere Autobahngebühren.
EASYToll - geeignet für Aufenthalte bis 30 Tagen und bei der Einreise über eine elektronisch bemautete Autobahn. An den "Welcome Points", die sich an den grenznahen Autobahnen (A28 - Viana do Castelo; A24 - Chaves; A25 – Vilar Formoso; A22 – Vila Real de Santo António) befinden, bezahlt man mit der Kreditkarte am Automaten. Der Kreditkarte wird dabei das Autokennzeichen für 30 Tage zugeordnet. Der Beleg dient als Zahlungsnachweis und muss mitgeführt werden.
TOLLCard - geeignet für Reisende, die sich länger oder öfter in Portugal aufhalten. Sie ist ein Jahr gültig und kann an den oben genannten Grenzübergängen, in Filialen der Portugiesischen Post (CTT), online (www.tollcard.pt) und in Touristeninformationen erworben werden.
Via Verde Visitors - geeignet für einen längeren Aufenthalt von bis zu 90 Tagen; kann auch verlängert werden (www.viaverde.pt). Das System ist nicht an ein Autokennzeichen gebunden. Man mietet einen Sender (Mautbox), der an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt wird. Dieser ist für alle Autobahnbetreiber in Portugal gültig.
Weitere Informationen zu den Bezahlweisen auf den einzelnen Strecken für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind erhältlich auf www.portugaltolls.com.
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Man unterscheidet zwischen AE-Auto-Estradas (Autobahnen), IP-Itinerarios Principais (Schnellstraßen), IC-Itinerarios Complementares (untergeordnete Schnellstraßen), EN-Estradas Nacionais (Nationalstraßen) und EM-Estradas Municipais (Landstraßen).
Mietwagen mit und ohne Fahrer sind an Flughäfen und in größeren Städten erhältlich. Das Mindestalter, um einen Mietwagen in Portugal fahren zu dürfen ist 18 Jahre (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und man muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.
Einige portugiesische Mietwagen sind mit einer elektronischen Mautbox ausgestattet. Die Mautgebühren werden hier mit der Endabrechnung bezahlt. Bei Mietwagen mit portugiesischem Kennzeichen ohne Sender kann die Maut frühestens 48 Stunden und spätestens 5 Tage nach Nutzung der Autobahnen in einer Postfiliale unter Angabe des Kennzeichens bezahlt werden. Das Kennzeichen wird beim Passieren des Mautportals so lange gespeichert, bis die entsprechende Zahlung erfolgt ist. Die Gebühren sind auch online einzusehen: www.ctt.pt.
Die neuen Taxis sind elfenbeinfarben; ältere Modelle grün und schwarz. Taxis haben Taxameter. Fallen Mautgebühren an, übernimmt diese der Fahrgast. Trinkgeld wird freiwillig bezahlt und liegt in der Regel bei 10 Prozent des Fahrpreises. Die Taxipreise hängen im Fenster des Taxis aus oder der Fahrer verfügt über eine nationale Preisliste.
Es gibt regelmäßige Busverbindungen zwischen allen portugiesischen Städten. Weitere Informationen sind erhältlich von Rede Nacional de Expressos.
Verkehrsbestimmungen:
- Fahrzeuge können für maximal 6 Monate eingeführt werden;
- für Motorradfahrer ist Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben;
- Kinder unter zwölf Jahren oder einer Körpergröße von 1,35 m müssen in einem Kindersitz untergebracht sein;
- Sicherheitsgurte sind auf Vorder- und Rücksitzen Vorschrift (Anschnallpflicht);
- ein Warndreieck muss im Auto vorhanden sein;
- das Tragen von Warnwesten ist bei einer Panne oder einem Unfall Pflicht;
- Reservekanister mit Benzin dürfen nicht mitgeführt werden;
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet haben, sind in Portugal bis zwei Jahre ab Wohnsitznahme in Portugal gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt wurden. Achtung: Nationale Führerscheine aus Ländern, die nicht das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben, sind in Portugal ungültig. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Es genügt der minimale Haftpflichtversicherungsschutz. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen; dennoch wird empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen.
Lissabon hat eine Straßenbahn, eine U-Bahn (Metropolitano) mit 4 Linien (blau, gelb, grün und rot) und zwei städtische Busgesellschaften, Scotturb und Carris. Die Betriebszeiten der Metro sind täglich von 06.30-01.00 Uhr.
Alle größeren portugiesischen Städte haben ein Straßenbahnnetz.
Porto hat eine U-Bahn.
Taxis gibt es überall. Sie haben Taxameter. Innerhalb der Stadtgrenzen gilt ein Einheitstarif, der 4 Fahrgäste einschließt; außerhalb der Stadt wird der Tarif nach zurückgelegten Kilometern berechnet; die Kosten für die Rückfahrt dürfen in den Endpreis eingerechnet werden. Das Trinkgeld ist freiwillig und entspricht gewöhnlich rund 5-10% des Fahrpreises oder einer Aufrundung desselben.
Die Portugiesische Staatsbahn (Caminhos de Ferro Portugueses) unterhält Bahnverbindungen zu allen Städten. Zwischen den größeren Städten verkehren Züge im Stundentakt. Die wichtigsten Züge haben Speisewagen und Minibar. Schnellzüge fahren regelmäßig von Lissabon in die Urlaubsgebiete Cascais und Sintra.
Alfa pendular-Hochgeschwindigkeitszüge fahren von Lissabon an die Algarve; darüber hinaus verkehren sie auch in den Norden des Landes, so etwa nach Porto, Braga oder Guimarães mit Haltestationen in Coimbra und Aveiro.
Intercity-Züge verkehren auf den Strecken Lissabon-Porto-Braga, Lissabon-Guarda, Lissabon-Covilhã, Lissabon-Alentejo und Lissabon-Algarve.
In Lissabon verkehren Fertagus-Züge (www.fertagus.pt) zwischen dem Bahnhof Roma-Areeiro über den Tejo bis Setúbal.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Portugal gültig.
Fahrpreisermäßigungen: Die Bahn bietet verschiedene Gruppen- und Familientickets an.
Senioren über 65 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50%. Kinder bis 3 Jahren fahren kostenlos, Kinder zwischen 4 und 11 Jahren zahlen den halben Preis. Die European Youth Card bietet Ermäßigungen von 25 % für Jugendliche zwischen 12 und 30 Jahren. Weitere Informationen erteilt die Portugiesische Staatsbahn (s.o.).
InterRail-Pässe sind auch in Portugal gültig, Einzelheiten s. Deutschland. Weitere Informationen von allen DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen.
Nähere Auskünfte über Familienpässe, Inklusivreisen per Bahn und Touristentouren erteilen das Fremdenverkehrsamt oder die Portugiesischen Staatsbahnen Caminhos de Ferro Portugueses. Tel. 00 351 707 210 220 (www.cp.pt).
Zwischen zahlreichen Orten an der Küste und auf den größeren Flüssen verkehren Fähren, wie z.B. Transtejo.
Nicko Cruises und Emerald Cruises bieten u.a. Flusskreuzfahrten auf dem Douro an.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich an das nächstgelegene Gesundheitszentrum (Centro de Saúde).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Für Arzneimittel muss normalerweise ein Kostenanteil bezahlt werden.
[1] Nur für die Einreise nach Madeira oder auf die Azoren wird von allen Reisenden, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebieten einreisen und über ein Jahr alt sind, eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Madeira oder auf den Azoren den Transitraum nicht verlassen und nicht länger als vier Tage bleiben.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In den meisten Hotels ist Wasser in Flaschen oder sterilisiertes Wasser aus Trinkwasserhähnen erhältlich. Ist dies nicht der Fall, sollte Wasser vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser zubereiten. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert verzehrt werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vereinzelt auf Madeira vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis C kommen vor. Die Impfung wird bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfohlen. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Visa, American Express, Diners Club, Maestro, Europay/Mastercard, JCB und andere größere Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Portugal nur in größeren Städten in wenigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Mo-Fr 08.30-15.00 Uhr. Einige Banken in Lissabon haben Mo-Fr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Algarve: Die Bank im Einkaufszentrum Vilamoura Marina hat täglich 09.00-21.00 Uhr geöffnet.
Geld kann in Banken, Sparkassen, Wechselstuben (cámbios) oder an Geldwechselautomaten umgetauscht werden. Es wird empfohlen keine größeren Geldsummen mit sich zu führen.
Amtssprache ist Portugiesisch. Geschäftsleute sprechen häufig Englisch und Französisch und zuweilen auch Deutsch.
Darüber hinaus gibt es noch regionale Feiertage.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Portugal von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur von Personen ab 17 J. eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Tee, Parfüms und Medikamente sind bei der Einreise nach Portugal ohne Begrenzung;
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom portugiesischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 00351.
Telefonzellen und öffentliche Telefone können mit Münzen oder Telefonkarten genutzt werden. Telefonkarten können in den Geschäften der MEO, in Postämtern sowie in einigen Kiosken und Tabakwarenläden erworben werden. Es gibt in größeren Städten und in Touristengebieten Internet-Cafés, wo man skypen kann.
Die allgemeine Notrufnummer ist 112.
GSM 900/1800 und 3G 2100. Netzbetreiber sind MEO, NOS und Vodafone. Die Netzabdeckung ist in Portugal sehr gut. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Internetanbieter sind u.a. Vodafone und MEO.
Internet-Cafés gibt es in allen städtischen und in einigen ländlichen Gebieten. Zahlreiche Cafés und Postämter, sowie andere öffentliche Einrichtungen bieten kostenpflichtigen Zugang zum Internet an. Mobiles Surfen ist in sogenannten "wireless"-Zonen in Restaurants, Hotels, an öffentlichen Orten wie Konferenzräume, Flughäfen, Raststätten und Einkaufszentren möglich.
Post von Portugal und den Azoren nach Nordeuropa ist ca. drei Tage, von Madeira ca. fünf Tage unterwegs. Alle Postämter haben Schalter für postlagernde Sendungen. Öffnungszeiten der Postämter (correios): Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Die Hauptpostämter in Lissabon und an den Flughäfen sind auch samstags geöffnet.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Portugal empfangen.
In Lissabon sind die Geschäfte in der Rua Augusta (Baixa) ideal für ausgedehnte Einkaufsbummel. Der Chiado ist jedoch immer noch die beste Einkaufsgegend. Kacheln, feines Porzellan, Stoffe und Teppiche, Kristallwaren und Schmuck sind schöne Mitbringsel. Kunstgewerbeläden (Artesanatos) bieten hübsche Qualitätswaren. Im Centro de Turismo e Artesanato in der Rua Castilho ist die Auswahl besonders groß. Die Geschäfte schließen im Allgemeinen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, und bleiben bis 19.00 Uhr geöffnet. Wer Antiquitäten mit nach Hause nehmen möchte, sollte in die Rua da Escola Politécnica gehen. Gelegenheitskäufe findet man in der Rua Dom Pedro V. (Bairro Alto), die sich an die Rua da Escola Politécnica anschließt. So richtig kramen und stöbern kann man auf dem sonntäglichen Flohmarkt in der Chão da Feira beim Castelo de São Jorge.
Einkaufstips: Lederwaren, Kupfergegenstände, Keramik, handbearbeitetes Gold und Silber, Stickereien und Wandteppiche, Holzschnitzereien, Korkprodukte, Porzellan und Geschirr, Kristall- und Glaswaren.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Normalerweise Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-19.00 Uhr (im Dezember bis 18.00 Uhr), Sa 09.00-13.00 Uhr (im Dezember auch 15.00-19.00 Uhr geöffnet). Einkaufszentren sind 10.00-24.00 Uhr geöffnet.
Meeresfrüchte spielen eine große Rolle in der einheimischen Küche; die Gerichte können jedoch recht kostspielig sein. Suppen, die oft eher Eintopfgerichten gleichen, werden als Hauptmahlzeit serviert. Typisch portugiesische Gerichte sind Sopa de Marisco (Suppe aus Schalentieren mit Wein), Caldo Verde (grüne Suppe aus fein geschnittenem Grünkohl), Bacalhau (getrockneter Kabeljau, der zu über 100 verschiedenen Gerichten verarbeitet wird), Caldeirada (ein Fischeintopf aus neun verschiedenen Fischen, Zwiebeln und Tomaten), Carne de Porco a Alentejana (gebratenes Schweinefleisch mit einer Soße aus Muscheln, Tomaten und Zwiebeln). Beliebte Nachspeisen sind Arroz Doce (Milchreis), Flan (Karamelpudding), Madeira-Pudding und Nuvens (Vanillepudding).
Getränke: Die portugiesischen Tafelweine sind preiswert. Die bekanntesten Weine sind: Dão und Serradayres (rot), Bucelas und Colares (weiß), Vinho Verde (junger Wein, weiß oder rot). Bica ist eine kleine Tasse sehr starken, schwarzen Kaffees; Galão ein Glas Milchkaffee, und eine Carioca de Limão ist eine Tasse Tee aus Zitronenschalen, der sehr aromatisch und überhaupt nicht sauer schmeckt.
Lissabon: Ob regionale Küche oder internationale Spezialitäten, alles ist zu haben. Vor allem kleine Gaststätten haben immer einige leckere Cozidos (Eintöpfe) zur Auswahl. Bei Einheimischen und Touristen gleichermaßen beliebt sind die Tascas, in denen herzhafte Kost zu niedrigen Preisen serviert wird. Man findet sie vor allem im Bairro Alto. In den Pastelarias, der portugiesischen Version eines Kaffeehauses, kann man auch den süßen Hunger stillen. Sonntags haben viele Restaurants Ruhetag. Da die Portionen generell selbst von ausgehungerten Touristen nicht zu schaffen sind, teilt man sich am besten ein Gericht und verlangt »uma meia dose«. Mittagessen wird von 11.30 bis 15.00 Uhr serviert, Abendessen zwischen 20.00 und 22.00 Uhr. Schlips und Kragen werden nur in den besten Restaurants verlangt. Die Preise sind, verglichen mit anderen europäischen Hauptstädten, günstig. Für den kleinen Hunger zwischendurch kann man auch auf die üblichen Schnellrestaurants zurückgreifen. Wer mit der Fähre über die Tejo-Mündung nach Almada übersetzt, kann sich in den ausgezeichneten Fischrestaurants stärken.
Römisch-katholisch (84,5%). Protestantische, muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Althergebrachte Höflichkeit und warmherzige südeuropäische Gastfreundlichkeit sind selbstverständlich.
Kleidung: Legere Bekleidung ist durchaus akzeptabel, Badebekleidung sollte jedoch nur am Strand getragen werden.
Rauchen: Rauchen ist in Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken verboten. Lediglich Lokale, die über mehr als 100 Quadratmeter Fläche verfügen, können Raucherzonen einrichten.
In öffentlichen Einrichtungen wie in Museen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie in Zügen, Bussen und U-Bahnen sowie auf Flughäfen und Fähren ist das Rauchen verboten.
Zigarettenstummel gelten in Portugal per Gesetz als Müll und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer Zigarettenstummel auf den Boden wirft oder am Strand in den Sand steckt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15% ist in der Gastronomie üblich. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.
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Hochlandklima 680 ü.M. Mittelmeer- und Atlantikklima an den Küsten. Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.
Den Norden von Spanien bereist man am besten im Sommer. Für Madrid, Barcelona, die Balearischen Inseln und für die spanische Riviera empfehlen sich der Frühling und der Herbst als die beste Reisezeit. Die Kanarischen Inseln sind ganzjährig ein beliebtes Reiseziel.
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz. (Ausnahme: Staatsangehörige von Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass.)
Achtung: Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen, die auf den Kanarischen Inseln beginnen, ist jedoch für alle Nationalitäten immer ein Reisepass erforderlich.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Spanien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreise-, Transitvisum.
Kurzzeitvisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Weiterreisepapiere verfügen und aus einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Visumpflichtige Ausländer müssen mindestens über eine Summe im Gegenwert von 810 € und über mindestens 90 € pro Tag verfügen.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger sind dazu berechtigt, in Spanien für eine unbegrenzte Dauer zu arbeiten. Sie benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis. EU-Bürger und Schweizer, die länger als 3 Monate in Spanien bleiben wollen, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft beim zuständigen Ausländerbüro oder Polizeistation registrieren lassen. Außerdem müssen EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen entweder angestellt oder selbständig sein oder studieren und über ausreichend finanzielle Mittel für den Selbstunterhalt und die Krankenkasse verfügen.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die (auch) die spanische Staatsangehörigkeit haben, müssen für die Ausreise aus Spanien eine Reiserlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Über die regionalen Regelungen zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und gefährlichen Hunderassen sollte man sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung informieren (s. Kontaktadressen).
Für Vögel wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Die Einfuhr von Papageien ist auf 2 und von anderen Vögeln auf 10 beschränkt.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Stand - Thu, 14 Nov 2024 13:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 15 Nov 2024 10:49:18 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Aufgrund heftiger Unwetter ist es bereits im Osten und Süden des Landes vielerorts zu Überschwemmungen gekommen. Besonders betroffen sind Gebiete in der Provinz Valencia, in denen es mehr als 200 Todesopfer gab.
Die Aufräum- und Bergungsarbeiten sind in den betroffenen Gebieten noch nicht abgeschlossen.
Der Zugverkehr ist zum Teil noch eingeschränkt und teilweise sind auch Straßen nicht befahrbar. Über Einschränkungen im Straßennetz informieren die spanische Straßenverkehrsbehörde und die Regierung der autonomen Gemeinschaft Valencia.
Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten.
Siehe Aktuelles
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigeren Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas" (span: Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
Der im September 2021 auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan gilt seit Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wie die anderen kanarischen Inseln wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor Sperrgebiet. Trotz reger Bautätigkeit sind noch immer mehrere Straßenverbindungen unterbrochen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
Bitte beachten Sie in diesem Kontext die Reise- und Sicherheitshinweise zu Frankreich.
Siehe Aktuelles
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP" gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje", „VIA-T" oder „T" gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.
In mehreren Städten, darunter Madrid und Barcelona, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid bzw. Barcelona).
Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute" des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés" von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich bei einer offiziellen Stelle Spaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Königreich Spanien.
Madrid.
Spanien nimmt etwa vier Fünftel der Iberischen Halbinsel ein, die außerdem Portugal, Andorra und Gibraltar umfasst. Im Nordosten bilden die Pyrenäen eine natürliche Grenze zu Frankreich. Zum Staatsgebiet gehören auch die südöstlich von Barcelona im Mittelmeer gelegenen Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und die Kanarischen Inseln vor der Westküste Afrikas. Ceuta, Chafarinas, Melilla und Ladu sind winzige spanische Enklaven in Nordafrika, die Überreste des spanischen Kolonialreiches sind.
Spanien ist ein sehr gebirgiges Land und liegt im Durchschnitt 610 m ü. d. M. Die rund 400 km langen Pyrenäen erstrecken sich vom Baskenland im Nordwesten bis zum Mittelmeer. Einige Gipfel erreichen eine Höhe von über 3000 m; der Pico de Aneto ist mit 3404 m die höchste Erhebung. Das Landesinnere bildet die Meseta, ein riesiges 600-800 m hohes Plateau, das durch zahlreiche Sierras geteilt wird. Im Nordwesten und Norden wird sie durch das Kantabrische Gebirge und das Iberische Randgebirge, im Süden durch die Sierra Morena begrenzt. Jenseits der Sierra Morena liegt das Guadalquivir-Tal. Die gebirgige Landschaft Galiziens befindet sich an der stark zerklüfteten Atlantikküste. Gebirgsland füllt auch den äußersten Süden aus; die Sierra Nevada südöstlich von Granada ist Teil der parallel zum Mittelmeer verlaufenden Betischen Kordilleren. Sie weist den höchsten Berg des spanischen Festlandes auf, den Mulhacén (3481 m). Die höchste Erhebung Spaniens ist der Pico del Teide (3718 m) auf Teneriffa.
Die Küsten Spaniens sind knapp 5000 km lang. Die Mittelmeerküste reicht von der französischen Grenze bis zum Felsen von Gibraltar. Die Straße von Gibraltar verbindet Mittelmeer und Atlantik und trennt Spanien von Nordafrika.
Parlamentarische Monarchie seit 1978. Verfassung von 1978, letzte Änderung 1992. Zweikammerparlament (Cortes Generales): Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) mit 350 Abgeordneten und Senat (Senado) mit 259 Senatoren. Spanien ist Mitglied der EU.
König Felipe VI., seit Juni 2014.
Pedro Sánchez, seit Juni 2018.
230 V, 50 Hz (110/125 V häufig noch in älteren Gebäuden kleiner Ortschaften).
Spanien bietet Besuchern eine beeindruckende Kombination aus leckerer Küche, ausgelassenen Fiestas, wegweisender modernder Kunst, streng geschützten Naturlandschaften und einer erstaunlichen Vielzahl von ländlichen Übernachtungsmöglichkeiten.
Die historischen Städte Spaniens sind architektonische Kleinode mit ihren romanischen, gotischen und barocken Kirchen, maurischen Festungen und Renaissancepalästen. Plätze und Bars beleben alte Straßen und moderne Meisterwerke sorgen hier und da für frischen Wind.
Sonne, Meer und Sangría entlang der Südküste Spaniens gehören weiterhin zum touristischen Standardangebot, aber die Naturschönheit dieses Landes kommt auch anderswo, in sehr vielgestaltigen Gegenden zum Ausdruck. Bergige Nationalparks laden zu wunderschönen alpinen Wanderungen ein, und die Nordküste präsentiert sich mit sanft geschwungenen, grünen Hügeln, kleinen Fischerdörfern und versteckten Sandbuchten.
Ferien an der Küste und auf den Inseln sind nach wie vor äußerst beliebt, aber viele Besucher zieht es auch ins Landesinnere, wo man z. B. von einem restaurierten, rustikalen Bauernhaus aus auf Entdeckungstouren in wundervoll ruhige ländliche Gegenden gehen kann.
Reiseinformationen für die Kanarischen Inseln und die Balearen s. eigene Kapitel.
Spaniens nationale Fluggesellschaft Iberia (IB) verbindet u.a. den EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg sowie Stuttgart und Hannover mit Madrid.
Ebenso verbinden Lufthansa (LH) und Eurowings (EW) verschiedene deutsche Städte mit den wichtigsten spanischen Städten. Von den großen Flughäfen in Österreich fliegt Austrian Airlines (OS).
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Alicante, Malaga und Valencia.
Swiss (LX) verbindet die internationalen Schweizer Flughäfen mit Spanien. Es gibt gute Verbindungen im internationalen Linien- und Pauschalreiseverkehr. Helvetic Airways (2L) fliegt von Bern nach Alicante und nach Jerez de la Frontera.
Ryanair (FR), easyJet (U2) und TUIfly (X3) verbinden deutsche, österreichische und Schweizer Metropolen mit Spanien.
Berlin - Barcelona: 2 Std. 30 Min.; Berlin - Madrid: 3 Std; Frankfurt - Barcelona: 2 Std; Frankfurt - Madrid: 2 Std. 45 Min.; Wien - Barcelona: 2 Std. 20 Min.; Wien - Madrid: 3 Std; Zürich - Barcelona: 1 Std. 40 Min.; Zürich - Madrid: 2 Std. 20 Min..
Pkw: Die wichtigsten Autobahnen nach Spanien führen von Frankreich über Bordeaux oder Toulouse nach Bilbao (Nordspanien) und über Marseille oder Toulouse nach Barcelona (Ostspanien). Die Strecke durch den Pyrenäen-Tunnel nach Frankreich führt von Lleida (Lerida) über die spanische N230 zum Tunnel de Vielha. Dort geht es in Frankreich durch das Vall d'Aran und die Zentralpyrenäen bis nach Montrejeau.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland nach Spanien. Der Domo Express verbindet u.a. St. Gallen, den Flughafen Zürich, Bern und Genf mit Barcelona.
Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.
Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-T; Transmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich. Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Keine direkten Zugverbindungen von Deutschland und Österreich. In der Regel steigt man in Paris um, Verbindungen gibt es auch über Italien/Monaco und die Schweiz.
Die französischen TGV- und die spanischen AVE-Hochgeschwindigkeitszüge der RENFE fahren von Frankfurt a.M. via Paris /Avignon/ Lyon/ Marseille oder Toulouse nach Barcelona und Madrid. Die Fahrt von Toulouse nach Barcelona dauert 3 Std. 12 Min.
Von Basel fahren Züge (mehrmals umsteigen) nach Barcelona. Weitere Informationen von der Schweizerischen Bundesbahn.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.
Es gibt verschiedene Fähren, die Spanien mit Italien, Marokko und den spanischen Exklaven an der nordafrikanischen Küste verbinden. Mit Kreuzfahrtschiffen lassen sich der westliche Mittelmeerraum und die Kanaren bereisen.
Die verkehrsreichsten Kreuzfahrthäfen Spaniens liegen in Barcelona, auf den Balearen, in Las Palmas, Santa Cruz de Tenerife, Bahia de Cádiz, Málaga, Valencia, Cartagena, Vigo und in A Coruña. Die Kreuzfahrtschiffe großer Kreuzfahrtgesellschaften wie Cunard, TUI Cruises und MSC Cruises laufen hier ein. Die Reiserouten zahlreicher Kreuzfahrtschiffe führen von hier weiter durch das Mittelmeer, nach Nord- und Südamerika oder in die Karibik.
Aida Cruises bietet u.a. Kreuzfahrten im Mittelmeer, in die Karibik und nach Süd- und Nordamerika an.
Royal Carribbean kreuzt ab Barcelona nach Frankreich, Italien und Malta.
Costa fährt u.a. nach Italien, Sardinien und in die Karibik.
Grandi Navi Veloci bietet Fährverbindungen zwischen Barcelona und den italienischen Städten Genua und Civitavecchia an.
Mit Trasmediterranea geht es von Almeria (Spanien) nach Nador (Marokko), von Almeria und von Malaga (Spanien) nach Melilla (Spanien) sowie von Algecias (Spanien) nach Tanger (Marokko) und Ceuta (Spanien).
Grimaldi Lines fährt von Civitavecchia, Porto Torres und Savona aus nach Barcelona.
Iberia (IB) fliegt die größeren Städte Spaniens an sowie die Kanarischen Inseln, die Balearen und die Exklave Melilla an der nordafrikanischen Küste.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin, Hamburg und Frankfurt aus nach Barcelona, Madrid und auf die Kanarischen Inseln.
Weitere Verbindungen mit Air Europa (UX). Flugtaxis gibt es an fast allen Flughäfen.
Canaryfly (PM) und Binter Canarias (NT) verbinden die Kanarischen Inseln untereinander. Binter Canarias (NT) fliegt von den Kanaren aus auch die Balearen an.
Gute Autobahnen und Schnellstraßen verbinden die Großstädte.
Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Zweispurige Schnellstraßen, die den Norden mit dem Süden verbinden können kostenlos benutzt werden. Gebührenpflichtige Autobahnen, sind im Gegensatz zu den gebührenfreien Autobahnen Autovias (A) mit dem Zusatz "P", z.B. "AP-7" versehen.
Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.
Die Maut ist darüber hinaus von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig. Auf den meisten Autobahnen richtet sich die Höhe des zu zahlenden Betrages nach der gefahrenen Strecke.
Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-T; Transmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich.
Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.
Tankstellen sind in Spanien flächendeckend vorhanden.
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Die Landstraßen sind z. T. in weniger gutem Zustand.
Aktuelle Informationen über den Straßenzustand sind von der Generaldirektion für Straßenverkehr erhältlich.
Die bekannten Mietwagenfirmen haben in allen größeren Städten Niederlassungen. Mindestalter: 18-21 Jahre, je nach Bestimmung der einzelnen Mietwagenfirmen. Eine Fahrpraxis von mindestens 1 bis 2 Jahren wird von den meisten Mietwagenfirmen verlangt.
Helme sind Pflicht auf Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern. Personen unter 18 Jahren dürfen Motorräder über 75 cc weder mieten noch fahren.
Es gibt ein gut ausgebautes und preiswertes Busnetz. Selbst abgelegene Dörfer sind mit dem Bus erreichbar. Alsa ist eine der größten Busgesellschaften in Spanien. Je nach Region gibt es weitere Gesellschaften (z.B. Moventis).
Große Busbahnhöfe gibt es in den Städten; u.a. in Barcelona (Barcelona Nord), Bilbao (Bilbao Termibus), Madrid (Madrid Estación Sur), Malaga (Málaga) und Valladolid.
Verkehrsbestimmungen:
- In geschlossenen Ortschaften nachts immer mit Abblendlicht fahren.
- Reservebirnen und ein rotes Warndreieck müssen mitgeführt werden.
- Telefonieren während der Fahrt ist nur bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Telefonieren mit Headsets ist verboten.
- Das Tragen von Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Anschnallpflicht.
- Das Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.
Parken
Die Regeln für das Parken unterscheiden sich in Spanien von Kommune zu Kommune. Schilder und Parkscheinautomaten geben Auskunft über die vor Ort geltenden Parkregeln. Die unterschiedlichen Farben, mit denen die Parkflächen markiert sind, stehen für die folgenden Bestimmungen:
weiße Linien: kostenloses Parken ohne Zeitbegrenzung erlaubt;
gelbe Linien: Parken ist verboten;
blaue Linien: Parken ist kostenpflichtig und oft zeitbeschränkt (mit Ausnahme während der "zona azul");
grüne, orangene oder rote Linien: Parken nur für Anwohner (mit Ausnahme von erlaubten Zeiten für kostenpflichtiges Parken für Auswärtige).
Promillegrenze: 0,5 ‰. (Wer mit mehr als 0,5 ‰ oder mit Drogen am Steuer erwischt wird, verliert für mindestens ein Jahr und maximal für vier Jahre den Führerschein und muss mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen.)
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften:
50 km/h: auf Straßen mit zwei oder mehr Spuren pro Fahrtrichtung
30 km/h: auf Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung und auf Einbahnstraßen
20 km/h: auf Straßen ohne Höhenunterschied zum Bürgersteig
außerhalb von geschlossenen Ortschaften:
auf Schnellstraßen: 100 km/h;
auf der Autobahn: 120 km/h (100 km/h für Busse und LKWs);
auf Landstraßen: 90 km/h.
Der ADAC ist über die Auslands-Notrufnummer: +49 89 22 22 22 jederzeit erreichbar und hilft bei Autopannen, in Notfällen, wie z.B. bei Diebstahl oder Verlust von Papieren und Geld oder bei Unfällen.
Die spanische Polizei (Tel. 902 102 112) ist für Touristen in deutscher und italienischer Sprache täglich von 9-15 Uhr, in englischer und französischer Sprache täglich von 9-21 Uhr erreichbar.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Das städtische Nahverkehrssystem ist gut ausgebaut. In Barcelona, Valencia, Bilbao und Madrid verkehren U-Bahnen (preiswerte Sammelkarten erhältlich).
Alle Urlaubsorte und Kleinstädte besitzen ein gutes Busnetz. Taxis findet man in allen größeren Städten.
Das Schienennetz der staatlichen Eisenbahngesellschaft RENFE verbindet Städte und Regionen der gesamten Iberischen Halbinsel. Die wichtigsten Züge haben Klimaanlagen und Speise- oder Buffetwagen. Für InterCity-Züge müssen Sitzplätze reserviert werden.
Hochgeschwindigkeitszüge (AVE- und Avril-Züge von RENFE, Ouigo Espana-Züge von SNCF und Züge des Günstiganbieters avlo renfe) verkehren u.a. von Madrid aus nach
- Alicante (Fahrtzeit: 2 Std. 20 Min.),
- Barcelona (Fahrtzeit: 2 Std. 30 Min.),
- Burgos, Sevilla, Zaragoza, Ciudad Real, Málaga (Talgo),
- Toledo (Fahrtzeit: 35 Min.),
- Valencia (Fahrtzeit: 1 Std. 35 Min.),
- Castellón (Fahrtzeit ab Madrid: 2 Std. 25 Min.),
- Oviedo und Gijón sowie
- Vigo, A Coruña, Santiago de Compostela, Pontevedra und Vilagarcía de Arousa.
Außerdem ab Barcelona nach Girona und Figueras (Fahrtzeit: 53 Min.), und nach Granada (Fahrtzeit: 3 Std. 15 Min).
In Figueras besteht Anschluss an die TGV-Strecke nach Paris.
Das Bahnunternehmen Iryo bietet in Spanien u.a. die folgenden Verbindungen in Hochgeschwindigkeitszügen in jeweils beiden Richtungen:
Madrid - Barcelona (Fahrtdauer: 2 Std. 30 Min.);
Madrid - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);
Barcelona - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);
Madrid - Valencia (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);
Madrid - Sevilla (Fahrtdauer: 2 Std.).
Touristenzüge: In fast jeder Region Spaniens ist ein bekannter Touristenzug unterwegs. Die Touristenzüge werden von RENFE verschiedenen Themen bzw. der Region Galizien zugeordnet oder als Luxusreisen angeboten. Auskunft und Reservierung über RENFE:
Zu den Themenreisen gehören u.a. die Züge Tren de José Zorrilla, Trenes Turísticos de Castilla - La Manacha, der Tren Medieval und der Tren de los Molinos.
Zu den Luxuszügen zählen der El Expreso de La Robla, der durch die reizvolle Landschaft Nordspaniens fährt, der Costa Verde Express, der eine gastronomische Reise durch das grüne Spanien bietet, der Tren Ándalus, in dem man durch Andalusien reist, und der El Transcantábrio Gran Lujo, der von Mai bis Oktober auf einer reizvollen Route durch den Norden Spaniens von León bis nach Santiago de Compostela fährt.
Der Tren de la Fresa (Erdbeerzug) verkehrt ab Ende April im Mai, Juni, September und im Oktober zwischen Madrid und Aranjuez.
Von der Zahnradbahn Ferrocarril Cremallera in Montserrat haben Reisende eine überwältigende Aussicht auf die Gebirgslandschaft der Pyrenäen.
Ermäßigungen: Verbilligte Tagesrückfahrkarten werden angeboten. Kinder unter 4 Jahren fahren umsonst. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren bekommen mit einer 'Carnet Joven' 20 % des Fahrpreises erlassen. Außerdem gibt es Ermäßigungen von 20-30 % p.P. für Gruppen von 10-25 Personen.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.
Der Renfe Spain Pass kann von Reisenden erworben werden, die keinen Wohnsitz in Spanien haben und berechtigt zum Fahren mit AVE Hochgeschwindigkeitszügen. Er ist ab der ersten Fahrt einen Monat lang gültig. Inhaber des Renfe Spain Passes haben die Wahl zwischen 4, 6, 8 oder 10 Zugreisen innerhalb eines Monats.
Tragflächenboote und Autofähren verkehren regelmäßig zwischen Algeciras und Ceuta (Exklave in Nordafrika), Málaga (bzw. Almería) und Melilla (Exklave in Nordafrika), Barcelona sowie Valencia und den Balearen sowie zwischen Cádiz und den Kanarischen Inseln. Weitere Informationen von Trasmediterránea. Flusskreuzfahrten auf dem Douro bietet u.a. Nicko Cruises an.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Die Behandlung erfolgt in öffentlichen Gesundheitsstellen (Centro Sanitario de la Seguridad Social) wie Beratungsstellen (consultorio), Ambulanzen (ambulatorio), Gesundheitszentren (centro de salud) und Krankenhäusern (hospital). Anschriften der Gesundheitsstellen sind bei der örtlichen Provinzialdirektion des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) erhältlich. Für Arzneimittel muss ein Kostenanteil bezahlt werden. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Spanien zwischen August und Oktober vereinzelt vor. Die meisten Dengue-Fieber-Fälle wurden 2022 auf Ibiza und 2023 in Katalonien registriert. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Vor extremer Hitze warnt das spanische Gesundheitsamt jedes Jahr täglich ab dem 3. Juni eines Jahres.
Die Leishmaniose kommt vor allem an der Mittelmeerküste (insbesondere in den Provinzen Alicante und Murcia), auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und im Süden des Landes vor. Die Übertragung geschieht durch Schmetterlingsmücken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken übertragen und kann in Spanien vorkommen. Es sollte für ausreichenden Mückenschutz gesorgt werden.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-14.00/14.30 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr (von Mai bis September: samstags geschlossen).
Geld kann in allen Bankfilialen und in den Wechselstuben der größeren Städte gewechselt werden. Auch viele Hotels und Reisebüros bieten diesen Service an.
Amtssprache ist Spanisch (Castellano, 74%). Katalanisch (17%), Galizisch (7%) und Baskisch (2%) sind regional verbreitet; in Touristengebieten z. T. Englisch und Deutsch.
Seit 2012 werden Feiertage, die in die Mitte der Woche fallen, auf den darauf folgenden Montag verlegt. Davon unberührt sind der 1. Januar (Neujahr), der 1. Mai (Tag der Arbeit), der 12. Oktober (Nationalfeiertag) und der 25. Dezember (Weihnachten).
[*] Diese Feiertage können von den autonomen Gemeinden auf ein anderes Datum verlegt werden.
[**] Wird regional gefeiert.
Neben den angegebenen nationalen Feiertagen gibt es zahlreiche regionale Feiertage.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:
Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine vom spanischen Konsulat beglaubigte Jagdlizenz des Heimatlandes sowie eine Einfuhrerlaubnis und eine Jagdgenehmigung der spanischen Zollbehören benötigt.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge);
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22 % Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüm oder 375 ml Eau de Toilette;
Landwirtschaftliche Waren im Wert von max. 175 € (Personen unter 15 J. max. 90 €). Dabei müssen folgende Mengenbegrenzungen eingehalten werden: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch.
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom spanischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0034.
Öffentliche Telefone gibt es in Spanien nicht mehr.
Spanische Inseln: Jede größere Insel hat eine Inselvorwahl, die in der Rufnummer meist integriert ist, für Mallorca 971, Teneriffa 922, Gran Canaria und Lanzarote 928. Die internationale Auskunft erreicht man unter 118 25. Die 112 ist die allgemeine Notrufnummer in Spanien und auf den Balearen.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Netzbetreiber sind u.a. Amena, Movistar und Vodafone. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Spanischen Mobilnummern ist eine 6 vorangestellt. Die Netzabdeckung ist sehr gut und in weiten Teilen Spaniens hat man auch 4G-Empfang sowie teilweise 5G-Empfang.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen lohnt sich dennoch der Erwerb einer spanischen SIM-Karte bzw. von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter.
Internet-Cafés und Einrichtungen, die einen Internetzugang anbieten, gibt es in den meisten städtischen Gebieten. Internetanbieter sind u.a. ID Grup und Orange.
Kostenloser Zugang zum Internet ist über Wi-Fi u.a. in Cafés, Restaurants, an Kiosks sowie in zahlreichen Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, in einigen Einkaufszentren und Hotels sowie an öffentlichen Stellen, darunter Plätze und Parks, erhältlich. Manchmal ist ein Passwort nötig. Barcelona und einige andere spanische Großstädte sowie die Playa de Palma auf Mallorca und einige andere Abschnitte von Stränden auf den Balearen werden von einem dichten Netz aus WiFi-Hotspots abgedeckt.
Die Briefzustellung ist relativ gut. Briefsendungen im innereuropäischen Postverkehr sind etwa 5 Tage unterwegs. Postlagernde Sendungen können an alle Hauptpostämter geschickt werden.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten oder über das Internet in Spanien empfangen.
Wunderbar stöbern kann man auf dem El Rastro-Flohmarkt in Madrid, der sonntags im Stadtviertel La Latina zwischen der Calle Embajadores und der Ronda de Toledo von 09.00-15.00 Uhr geöffnet hat. In Katalonien gibt es Webereien, deren Textilien auf der ganzen Welt bekannt sind. Barcelona ist die Stadt der Mode. Spanische Leder- und Wildlederwaren sind von hoher Qualität. Hervorragende handgefertigte Möbel zählen zu den schönsten Erzeugnissen. Die typische spanische Lebensart erlebt man beim Einkaufen in einer Markthalle. Die Markthallen San Miguel in Madrid und La Boqueria in Barcelona sind voll mit Ständen, die frisches Obst und Gemüse sowie typische spanische Speisen anbieten.
Mo-Sa 09.30/10.00-13.30 Uhr und 16.30-20.00/21.00 Uhr. Große Kaufhäuser und Einkaufszentren öffnen Mo-Sa 10.00-21.00/22.00 Uhr sowie an einigen Sonntagen im Jahr. Die meisten verkausfoffenen Sonntage liegen in der Hochsaison. Die Siesta zwischen 14.00 und 16.00 Uhr muss nicht mehr eingehalten werden. An der Küste ist in der Hochsaison nach 22.00 Uhr Ladenschluss.
Als Einführung in die spanische Küche sollte man am besten Tapas (Zwischenmahlzeit) ausprobieren. Das Angebot reicht von Käse und Oliven bis hin zu Tintenfisch und Fleischspezialitäten. Regionale Spezialitäten findet man eher im Landesinneren als an der Küste. Im Baskenland sollte man Kabeljau Vizcaina oder Kabeljau Pil-pil probieren, außerdem Angulas (junge Aale aus Aguinaga), Barsch und Tintenfisch. Asturien bietet die Bohnensuppe Fabada, zahlreiche Käsesorten und den besten Cidre Spaniens. In Galizien sollte man Schalentiere versuchen, besonders als Eintöpfe. Empfehlenswert ist auch Seehecht à la Gallega.
Die Paella der östlichen Regionen verdient sicherlich ihren guten Ruf. Es gibt zahlreiche Versionen mit Geflügel, Meeresfrüchten, Kaninchen und anderen Fleischsorten. Zu den ausgezeichneten Spezialitäten Kataloniens zählen Hummer Katalonisch, Würstchen mit Bohnen und Rebhuhn mit Kohl.
In Kastilien spezialisiert man sich auf Bratengerichte aus Lamm-, Rind- und Kalbfleisch und Spanferkeln. In der andalusischen Küche sind Gazpacho, eine vorzügliche kalt servierte Gemüsesuppe, zahlreiche Fischgerichte wie z. B. frische Anchovis und Jabugo-Schinken aus Huelva empfehlenswert. Restaurants unterliegen Bestimmungen der Regierung und sind in Kategorien eingeteilt. Zahlreiche Restaurants bieten Tagesmenüs an (Menú del día).
Getränke: Sherry ist eines der wichtigsten Exportgüter. Das englische Wort ist eine anglisierte Bezeichnung für die Stadt Jerez, in der der Weinhandel mit England begann. Die vier bekanntesten Arten sind: fino (hell und sehr trocken), amontillado (trocken, vollmundig und von dunklerer Farbe), oloroso (halbtrocken, vollmundig, aromareich und goldfarben) und dulce (süß). Auch Sanlúcar de Barrameda und Puerto de Santa María sind für ihren Sherry bekannt. Die bekanntesten Tafelweine sind Rioja und Valdepeñas, die nach den Regionen ihrer Herkunft benannt werden. Rioja wird hauptsächlich in der Region um Logroño im Nordosten angebaut und ähnelt den französischen Bordeauxweinen. Valdepeñas ist ein angenehm herzhafter, etwas rauerer Landwein. Am besten genießt man ihn in der Region, in der er angebaut wird, auf halber Strecke zwischen Madrid und Cordóba. Die katalonischen Weine Ampurdán und Perelada sind eher schwer und entweder süß oder recht herb. Eine Ausnahme bildet der ausgezeichnete und vollmundige Penedés, der dem Burgunder ähnelt. Wein aus Alicante ist trocken und wird gern als leichter Apéritif serviert. Hervorragende Weine kommen auch aus der Region um Murcia und aus Kastilien, wie z.B. der rote Ribera del Duero. Offener Hauswein (vino de la casa) ist meist eine sehr gute, etwas billigere Alternative. Die einheimischen Sektsorten werden Champan oder Cava genannt, die beliebtesten Marken im reichhaltigen Angebot sind Codorniú und Freixenet, trocken oder halbtrocken.
Spanien hat ein großes Angebot an ausgezeichneten Mineralwassern. Sehr beliebt sind Lanjarón (mit oder ohne Kohlensäure) aus der gleichnamigen Stadt, Vichy Catalan, Malavella und Font Vella.
Römisch-katholisch (94%); muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden, so freut sich z. B. bei Einladungen der Gastgeber über ein kleines Geschenk. Blumen überreicht man nur zu besonderen Anlässen.
Kleidung: Alltagskleidung wird im Allgemeinen akzeptiert. In einigen Hotels und Restaurants wird von Männern Jackett und Krawatte erwartet. Abendkleidung ist nur bei besonders förmlichen Veranstaltungen vorgeschrieben. Badebekleidung gehört ohne Ausnahme an den Strand.
Rauchen: Ein Rauchverbot gilt in allen öffentlichen Einrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Telefonzellen und Räumen, in denen sich Geldautomaten befinden sowie auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen. Rauchen ist auch im Umkreis von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten verboten. Das Rauchverbot gilt zudem in allen gastronomischen Einrichtungen und Lokalen. Raucherzonen in Gasträumen sind nicht mehr gestattet. Nur noch Hotels dürfen Raucherzimmer anbieten. An einigen Stränden ist Rauchen ebenfalls verboten wie auf den Kanaren u.a. am Strand Las Canteras in Las Palmas de Gran Canaria, an 28 Stränden auf den Balearen (davon liegen 15 rauchfreie Strände auf Mallorca), im Baskenland, in Galicien, in Andalusien, in Valencia sowie in Katalonien an den Stränden Barcelonas.
Alkohol: Es besteht Alkoholverbot in den Partyzonen auf Mallorca und auf Ibiza sowohl auf der Straße als auch am Strand. Vergehen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Trinkgeld: Bedienungsgeld ist i. Allg. in den Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten, trotzdem ist es üblich, Zimmerpersonal und Kellnern ein kleines Trinkgeld zu hinterlassen. Gepäckträger erhalten eine geringe Summe pro Gepäckstück. Entscheidet man sich für ein Trinkgeld, gibt man in der Gastronomie zwischen 5-10 %. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.
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Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise-, Transitvisum.
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:03:32 +0200)
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Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-links Regel.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
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Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.
Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.
Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.).
Der Giruno, der neue Gotthard-Personenzug der SBB, verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.
Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.
ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.
SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.
Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit DB-ÖBB EuroCity-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen, Trento und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein EuroCity-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom sowie ab Stuttgart via München und Salzburg nach Venedig.
Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet Italien ab der Talstation Testa Grigia mit der Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.
Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.
Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.
Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist.
Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.
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Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.
Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Rom-Pompeji (Frecciarossa 1000, Fahrtdauer: sonntags in knapp 2 Stunden),
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die italienische Bahngesellschaft Ferrovie dello Stato (FS) bietet Kulturreisen in luxuriösen Nostalgiezügen durch schöne Landschaften und geschichtsträchtige Gebiete.
Vom Luxuszug Orient Express La Dolce Vita kann man durch 14 Regionen in Italien fahren.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Autoreisezüge:
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
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© 2024 Der Reiseführer.
Mittelmeerklima. Trockene, heiße Sommertage werden besonders im Norden und an der Küste durch frische Brisen gemildert. Athen kann drückend heiß werden, die Akklimatisierung dauert ein paar Tage. Die Abende sind kühl. Der Winter ist im Süden mild und feucht, aber erheblich kühler im Norden. Zwischen November und März regnet es am meisten. An den Küsten regnet es mehr als im Landesinneren. Die besten Reisezeiten sind die Monate April bis Juni sowie September bis Anfang November.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte, der für die Länge des gesamten Aufenthalts gültig sein muss, einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Griechenland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreise-, Transitvisum.
Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Bei einem Transit über Nacht wird ein Transitvisum benötigt.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen), wenn Fingerabdrücke abgenommen werden müssen. Visaanträge können in vielen Fällen online ausgefüllt oder über einen externen Visaprovider gestellt werden.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung..
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrisches Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten benötigen EU-Bürger und Schweizer eine Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Verwaltungsbehörde. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig.
Bis zu 15 Tage, in Einzelfällen bis zu 45 Tage.
Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Jeder, der seinen Aufenthalt verlängern möchte, muss sich polizeilich registrieren lassen.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Griechenland aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollten beglaubigt sein.
Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden u.a. folgender Länder ausgestellt wurden:
(a) Türkische Republik Zypern.
(b) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen.
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:21:41 +0200)
Letzte Änderungen:
Natur und Klima
Gesundheit - Medizinische Versorgung
Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Es kommt immer wieder zu Protesten und Demonstrationen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für Flüchtlinge und Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen, unter anderem über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa, ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und in andere Schengenländer zu reisen.
Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus ist die Anzahl von Taschendiebstählen recht hoch; das gilt insbesondere für die Reisesaison von April bis November und für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.
Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.
Die Waldbrandgefahr in Teilen Griechenlands ist weiterhin hoch.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu zahlreichen Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Die Feuer können sich abhängig von wechselnden Windrichtungen schnell ausbreiten oder wieder neu entfachen. Dabei kann es jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund der herrschenden Wetterbedingungen neue Brandherde entwickeln.
In den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne und überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Gleiches gilt für körperliche Anstrengung in der Mittagshitze. Empfohlen wird das Tragen leichter, heller Kleidung aus natürlichem Material sowie eine ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit.
Das Festland und die Inseln Griechenlands liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen und Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen.
Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang.
Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, für Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot.
In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.
Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkws zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache entdeckt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendiges Anhalten vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
Der deutsche Kfz-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat" (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft.
Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung archäologischer Fundstücke vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Debitkarten (Girocard) gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben an Geldautomaten sind weit verbreitet.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.
Generell wird für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, empfohlen, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.
Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Bootsgröße (Bootslänge, Anzahl der Boote), Art der Nutzung (privat, kommerziell) und Herkunft (Einreise innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums).
Sportboote und Schiffe, die von außerhalb des Schengen-Raums (z.B. aus der Türkei) einreisen, dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Die Einreise aller aus der Türkei stammenden Schiffe ist unabhängig von der Flagge erlaubt, nachdem zuvor der Liegeplatzantrag und ihre Bescheinigungen eingereicht und die Genehmigung für den Liegeplatz bei der hellenischen Küstenwache (KLTH) eingeholt wurde.
Passagiere sollen durch die Schiffsagenten über die aktuellen Gesundheitsprotokolle der Häfen informiert werden.
Die Zollvorschriften für die Einreise über den Luft- und Seeweg sind identisch.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft.
Für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen gelten besondere Zollvorschriften.
Verteidigungssprays (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind) sollten nicht mitgeführt werden. Ihr Besitz und Gebrauch sind in Griechenland verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw binnen eines Kalenderjahres sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder sechs Monate lang außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die gesundheitliche Versorgung in Griechenland ist auf dem Festland im allgemeinen gut, kann auf den Inseln jedoch mangelhaft sein. Viele Krankenhäuser klagen dort über Mangel an ärztlichem und Pflegepersonal. Auch die Ausstattung der Rettungsfahrzeuge entspricht nicht immer deutschen Standards. Die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsfahrzeuges ist, besonders auf Inseln, deutlich länger als auf dem Festland oder in Deutschland. Das ist insbesondere bei zeitkritischen Notfällen wie Herzstillstand oder Unfällen mit starken Blutungen relevant.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Hellenische Republik.
Athen.
Griechenland liegt am Mittelmeer und grenzt im Norden an Albanien, Nordmazedonien und Bulgarien und im Nordosten an die Türkei. Im Süden und Westen grenzt Griechenland an das Mittelmeer.
Das Festland besteht aus den folgenden Regionen: Zentralgriechenland, Attika (Region um Athen), Peloponnes (»Hand« von Griechenland), Thessalien (Mitte/Osten), Epirus (Westen), Makedonien (Norden/Nordwesten) und Thrakien (Nordosten). Euböa, die zweitgrößte Insel, liegt östlich von Attika. Die Peloponnesische Halbinsel ist durch den Golf von Korinth vom Festland getrennt. Im Süden der Halbinsel (bei Kap Tainaro) befindet sich die tiefste Stelle des Mittelmeeres mit 5015 m. Im Norden verlaufen zahlreiche Bergketten (wie das Pindus-Gebirge) von Nord nach Süd. Zu den höchsten Bergen Griechenlands gehören u. a. der Olymp (2917 m) und der Smolikas (2637 m). Kretas höchster Berg ist der Ida mit 2456 m.
Die Inseln nehmen ca. 20% der Landfläche ein. Die meisten liegen in der Ägäis zwischen der griechischen und türkischen Küste. Die Sieben oder Ionischen Inseln sind der Westküste vorgelagert. Zu den Ägäischen Inseln gehören die Dodekanes vor der türkischen Küste; die bekannteste ist Rhodos. Die Inselgruppe in der nordöstlichen Ägäis besteht aus Limnos, Lesbos, Chios, Samos und Ikaria. Die Sporaden liegen vor der Küste des zentralen Festlandes. Die Kykladen bestehen aus 39 Inseln, von denen 24 bewohnt sind. Kreta im Süden ist die größte griechische Insel.
Parlamentarische Demokratie seit 1974. Verfassung von 1975, letzte Änderung 2001. Einkammerparlament (Vouli ton Ellinon) mit 300 Abgeordneten. Unabhängig seit 1829 (früher Teil des Ottomanischen Reiches). Griechenland ist EU-Mitglied.
Ekaterini Sakellaropoulou, seit März 2020.
Kyriakos Mitsotakis, seit Juni 2023.
230 V, 50 Hz. Runde, zweipolige Stecker.
Griechenland ist eine bunte Mischung aus schicken Nachtclubs, frisch gefangenen Meeresfrüchten, prickelnder mediterraner Leidenschaft und legendären griechischen Mythen. Es ist ein faszinierendes und hinreißendes Reiseland, egal, ob man sich am ewig sonnigen Strand erholen oder antike Ruinen entdecken möchte.
Griechenlands Städte beherbergen einige der kostbarsten architektonischen Denkmäler der Geschichte – man denke an den Parthenon in Athen – und sind Handlungsorte der griechischen Helden- und Göttersagen, die zu den ältesten Legenden der Menschheitsgeschichte zählen.
Vor der Küste des Festlandes liegen 1.400 griechische Inseln wie das Party-Mecca Mykonos oder das malerische Santorini, die mit ihren paradiesischen Landschaften zum Inselhüpfen einladen. Auf Kafalonia und Amorgos findet man echte Ruhe und Erholung, ideale Wandergebiete über Berge und Täler auf Kreta, und erstklassige Tauch- und Segelbedingungen so ziemlich überall.
Die griechische Fluggesellschaft Aegean Airlines (A3) fliegt ab Deutschland, Österreich und der Schweiz nonstop nach Griechenland. U.a. fliegt Aegean Airlines (A3) ab Hamburg nach Athen und nach Thessaloniki.
Zahlreiche andere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Direktflüge nach Athen an, darunter Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München, Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich und Genf sowie Ryanair (FR) von Memmingen und Karlsruhe/Baden-Baden.
Helvetic Airways (2L) fliegt ab Bern und Zürich nach Heraklion und ab Zürich nach Kos.
Eurowings (EW) fliegt von zahlreichen deutschen, österreichischen und schweizer Städten nach Griechenland. U.a. fliegt Eurowings (EW) ab Hamburg nach Heraklion und im Sommer ab Graz u.a. nach Kreta.
Lufthansa (LH) fliegt im Sommer ab Frankfurt auch nach Santorin, Rhodos und nach Zakynthos.
Austrian myHoliday (OS) verbindet Wien, Graz, Linz und Innsbruck mit verschiedenen griechischen Inseln wie z.B. Rhodos, Kreta oder Kos.
Tuifly (X3) fliegt von zahlreichen deutschen Städten sowie Wien und Zürich nach Griechenland.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Städten nach Heraklion, Kos, Kalamata, Korfu, Chania, Mykonos, Preveza, Rhodos, Samos und Zakynthos. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Kos und Rhodos.
Corendon Airlines (XC) fliegt ab Weeze und ab Paderborn/Lippstadt nach Rhodos und Kreta.
Marabu Airlines (DI) fliegt von Friedrichshafen nach Kreta.
Frankfurt - Athen: 2 Std. 50 Min.; Wien - Athen: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Athen: 2 Std. 40 Min.
Flughafengebühren sind im Preis für Flugtickets enthalten.
Pkw: Eine direkte Autobahnverbindung besteht ab Deutschland über Budapest oder Zagreb nach Belgrad und von dort via Nis und an Skopije vorbei nach Thessaloniki. Die Strecke ist ab Frankfurt a.M. ca. 1950 km lang und die Reisedauer beträgt ca. 20 Std.
Maut: Autobahnen sind i.d.R. gebührenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt an den Mautstationen auf den mautpflichtigen Strecken in bar oder mit Kreditkarte. An der Antirrio-Rio-Brücke, beim Preveza-Aktio-Tunnel und bei der Stadtumfahrung von Athen ist die Maut bereits am Beginn der Strecke zu bezahlen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Es gibt Autofähren von Italien nach Griechenland; Ausgangshäfen in Italien sind Ancona, Bari, Brindisi, Triest und Venedig, griechische Zielhäfen sind u.a. Patras, Igoumenitsa und Korfu.
Hellenic Train betreibt den Bahnverkehr in Griechenland.
Informationen über Fahrpläne, Spartarife und Autoreisezüge sind an Informationsschaltern der Deutschen Bahn AG, der Österreichischen Bundesbahn und der Schweizerischen Bundesbahnen sowie online erhältlich.
Interrail bietet für Griechenland verschiedene Pass-Varianten an:
- den Interrail Griechenland Pass;
- den Interrail Griechenland Plus Pass, der auch Fährüberfahrten zwischen Griechenland und Italien enthält sowie
- den Interrail Griechische Inseln Pass, der Fährverbindungen zu griechischen Inseln, u.a. Mykonos, Kreta oder Santorin einschließt.
Auch der Internet Global Pass ist für Griechenland gültig.
Der Balkan Flexipass erlaubt uneingeschränktes Reisen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und in der Türkei an 5, 10 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats.
Die meisten Hochgeschwindigkeits- und Nachtzüge sind reservierungs- und zuschlagspflichtig.
Die größten griechischen Häfen sind Piräus, Thessaloniki, Volos, Igoumenitsa, Heraklion, Korfu, Patras und Rhodos. Frachtschiffe und Fähren legen von diesen Häfen u. a. nach Ägypten, Israel, Italien, Kroatien, in die Türkei, die Russische Föderation und nach Zypern ab.
Griechenland ist u.a. bei folgenden Kreuzschifffahrtsgesellschaften im Programm:
Aida, Costa Kreuzfahrten, MSC Kreuzfahrten, Cunard, Princess Cruises, Holland America Line und Tui Cruises.
Zwischen Italien und Griechenland bieten u.a. folgende Reedereien regelmäßigen Fährschiffverkehr an:
Anek Lines: Ancona/Bari/Venedig - Igoumenitsa/Korfu/Patras;
Superfast Ferries: Ancona/Bari/Venedig - Igoumenitsa/Korfu/Patras;
Ventouris Ferries: Bari - Igoumenitsa/Korfu;
Minoan Lines: Ancona/Venedig - Patras/Korfu;
Grimaldi Lines: Venedig/Ancona/Brindisi - Patras/Igoumenitsa.
Olympic Air (OA), eine Tochter von Aegean Airlines (A3), fliegt von Athen und Thessaloniki zu zahlreichen inländischen Destinationen.
Sky Express (GQ) mit Sitz in Heraklion auf Kreta fliegt u.a. Athen und Thessaloniki sowie verschiedene griechische Inseln an.
Das Greek Air Taxi Network (GATN) ist ein Netzwerk privater Flug-Chartergesellschaften, die griechische Städte und Inseln anfliegen sowie Sightseeing-Flüge, wie etwa Rundflüge über Athen, anbieten.
Pkw: Die Hauptverkehrsachsen sind Athen - Thessaloniki (E 75) sowie Athen - Korinth (E 94), Korinth - Patras (BA), Korinth - Tripoli - Kalamata (E 65), Patras - Pyrgos - Olympia (E 55), Thessaloniki - Kavala - Alexandroupoli (E 90), Igoumenitsa (Nordwesten) - Thessaloniki - Kipi - Kavala (Egnatia Odos-Autobahn A2a) zur türkischen Grenze und Chania - Agios Nikolaos (E 75).
Eine wichtige Straßenverbindung stellt die Brücke über den Golf von Korinth dar, die den Peloponnes mit der nordwestgriechischen Küste verbindet. Entfernungen von Athen: Thessaloniki: 511 km; Korinth: 85 km; Igoumenitsa: 471 km; Delphi: 184 km.
Maut: Autobahnen sind i.d.R. gebührenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt an den Mautstationen auf den mautpflichtigen Strecken in bar oder mit Kreditkarte. An der Antirrio-Rio-Brücke, beim Preveza-Aktio-Tunnel und bei der Stadtumfahrung von Athen ist die Maut bereits am Beginn der Strecke zu bezahlen.
Tankstellen: Öffnungszeiten zumeist von 07:00 bis 19:00 Uhr.
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Die Straßen sind im Allgemeinen in einem guten Zustand.
Autobahnen sind mit einem großen A und einer Zahl gekennzeichnet, z.B. A1 (weiße Schrift auf grünem Grund). Landstraßen (ein- oder zweispurig) mit einer Zahl (weiße Schrift auf blauem Grund) und Europastraßen mit einem großen E und einer zwei- bis dreistelligen Zahl (z.B. E55) (weiße Schrift auf grünem Grund).
Die meisten Autovermieter haben landesweit Niederlassungen. Weitere Informationen erteilt das Fremdenverkehrsamt oder der griechische Autovermieter-Verband STEEA (Tel. +30 (0)210 6264032 - +30 (0)210 6264281).
Bei Anmietung eines Fahrzeugs muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren zahlen manchmal vor Ort eine Jungfahrergebühr. Bei manchen Autovermietungen gilt ein Maximalalter von 70 Jahren.
Die Fahrpreise werden nach der Kilometerzahl berechnet. Zuschläge sind vom/zum Bahnhof, Hafen und Flughafen zu bezahlen. Von 00:00 - 05:00 Uhr und außerorts bezahlt man nur ca. ein Drittel des Normaltarifs.
In größeren Städten und auf den griechischen Inseln können Fahrräder und Roller gemietet werden.
KTEL (Koino Tamio Eis Praxeon Leoforion) betreibt Fernstrecken auf dem Festland und Fahrten auf den Inseln mit modernen, bequemen Bussen; in ländlichen Gegenden sind diese meist älter und weniger komfortabel. Zu kleineren Städten gibt es zumeist tägliche Busverbindungen. Jede Region hat ihren eigenen KTEL Betreiber.
Verkehrsbestimmungen:
- Für Kinder unter 3 Jahren ist ein Kindersitz Pflicht. Für Kinder von 3 bis 11 Jahren und bis zu einer Größe von 1,35 m muss eine passende Rückhaltevorrichtung vorhanden sein.
- Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren.
- Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,0 ‰ für Motorradfahrer und für Fahranfänger).
- Mobiltelefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Gefüllte Benzinkanister dürfen nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Parkverbot gilt an gelb markierten Straßenrändern. Gebührenpflichtiges Parken ist blau, gebührenfreies weiß markiert.
- Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten in ungeraden, mit zwei senkrechten Linien in geraden Monaten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h (Pkw), 40 km/h (Motorrad);
- auf Autobahnen: 130 km/h (Pkw), 90 km/h (Motorrad);
- auf Landstraßen: 90 bzw. 110 km/h (Pkw), 70 km/h (Motorrad).
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld, bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Griechenland uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder u.a. in der Schweiz, den USA, Kanada, Australien, Serbien, Albanien, Japan oder Südafrika ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig. Griechenland erkennt nationale Führerscheine von Ländern befristet an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern bedürfen einer legalisierten Übersetzung als Zusatzdokument. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um die Unfallaufnahme zu erleichtern sowie bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Athen: Die Attiki Odos, eine sechsspurige Ringautobahn, erleichtert den Verkehrsfluss im Großraum Athen.
Busse: Es gibt mehrere Busdienste um Athen und Attika. Das Athener Terminal in der Mauromateon Straße (Areos Park) bietet regelmäßige Verbindungen nach Amfiaraio, Marathonas, Nea Makri, Porto Rafti, Ramnous und Sounio. Trolley-Busse (ILPAP) und Linienbusse fahren häufig auch Touristenattraktionen und Sehenswürdigkeiten an. Fahrkarten können bei der Athens Urban Transport Organisation (OASA) an zahlreichen Ständen in der ganzen Stadt erworben werden. Weitere Informationen erteilt die OASA. Tel: +30-210 82 00 99.
Metro: Athen hat ein zuverlässiges U-Bahn-System mit drei Hauptlinien. Die sanierte Linie 1 (ISAP) verläuft von Nord nach Süd zwischen Athen (Stadtteil Kifissa) und Piräus. Die Linie 2 (AMEL) fährt zwischen Ag.Antonios und Ag.Dimitrios/Al.Panagoulis und Linie 3 (AMEL) zwischen Egaleo und dem Flughafen. Fahrkarten können an jeder AMEL- und ISAP-Station gekauft werden. Fahrplaninformationen erteilen Attiko Metro oder OASA.
Die Straßenbahn verbindet das Stadtzentrum mit den südlichen Vororten Athens und verkehrt auf drei Linien: Voulas - Piräus, Voulas - Syntagma und Piräus - Syntagma.
Taxis sind nach europäischem Standard relativ günstig. Die Taxis sind gelb und mit einem Taxameter ausgestattet.
Hellenic Train betreibt den Bahnverkehr in Griechenland.
Die beiden zentralen Bahnhöfe in Athen sind Larissa (mit Zugverbindungen nach Nordgriechenland, Euböa, ins europäische Ausland und in die Türkei) und Peloponnissos (mit Zugverbindungen auf den Peloponnes).
In Griechenland verkehren InterCity-Züge zwischen Athen, Thessaloniki, Alexandroupoli und Dikea (Reservierungen erforderlich). Nahverkehrszüge verbinden größere Städte, wie Athen, Thessaloniki und Patras mit den Vororten.
Es gibt tägliche Zugverbindungen von Athen nach Thessaloniki, Livadia, Paleofarsala, Larisa, Plati, Edessa, Florina, Seres, Drama, Komotini und Alexandropoulis (Verbindungen von Thessaloniki und Larisa). Nach Süden gibt es täglich Zugverbindungen von Athen nach Kiato, Xylokastra, Diakofto, Patras, Olympia, Argos, Tripoli, Megalopolis und Kalamata.
Interrail bietet für Griechenland verschiedene Pass-Varianten an:
- den Interrail Griechenland Pass;
- den Interrail Griechenland Plus Pass, der auch Fährüberfahrten zwischen Griechenland und Italien enthält sowie
- den Interrail Griechische Inseln Pass, der Fährverbindungen zu griechischen Inseln, u.a. Mykonos, Kreta oder Santorin einschließt.
Auch der Internet Global Pass ist für Griechenland gültig.
Der Balkan Flexipass erlaubt uneingeschränktes Reisen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und in der Türkei an 5, 10 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats.
Die wichtigsten Festlandshäfen sind Piräus, Lavrio und Rafina. Auf den meisten Strecken gibt es ganzjährig fahrplanmäßige Verbindungen mit Autofähren. Regelmäßige Verbindungen zu Inseln gibt es jedoch auch von kleineren Häfen wie Patras, Thessaloniki, Kyllini, Igoumenitsa, Kavala sowie Volos. Weitere Informationen bei Greekferries.
Auf vielen Strecken verkehren große Katamarane als Schnellfähren. Auf einigen Strecken sind auch Tragflügelboote verschiedener Reedereien unterwegs, die keine Fahrzeuge befördern. Sie verkehren vor allem im Archipel des Dodeskanes zwischen Rhodos, Kos und Patmos und fahren von dort auch weiter nach Ikaria und Samos.
Fahrkarten sind bei den Reedereien online oder in deren Büros am Kai erhältlich. Es gibt auf den Fähren verschiedene Fahrpreisklassen mit unterschiedlichem Komfort. Schlafkabinen kann man für längere Reisen buchen. Auf den meisten Schiffen gibt es Restaurants. In der Hauptsaison sollte man die Fahrkarten frühzeitig kaufen, da die Inselfähren oft ausgebucht sind.
Nationale Fährstrecken:
- Blue Star Ferries laufen die Dodekanen-Inseln (z.B. Kos, Rhodos, Karpathos) und die Kykladen-Inseln an;
- Minoan Lines fahren von Piräus (Athen) nach Kreta;
- Anek Lines ab Piräus (Athen) u.a. nach Chania, Karpathos, Kassos, Kreta (in Kooperation mit Blue Star Ferries), Rhodos und Santorin;
- Hellenic Seaways fahren mit Schnellfähren u.a. von Piräus (Athen) nach Samos, Santorin, Ios, Paros, Limnos, Naxos und Mykonos.
Kreuzfahrten und Insel-Hopping bietet Dolphin Hellas an, Tel. +30-210 9227772.
Man kann große oder kleine Segelyachten mit oder ohne Mannschaft mieten. Weitere Informationen erteilt das Fremdenverkehrsamt.
Internationale Fährstrecken:
- Grimaldi Lines bedienen die Strecken Igoumenitsa/Patras - Brindisi
- Minoan Lines fahren von Patras/Igoumenitsa nach Ancona/Ravenna/Triest
- Superfast Ferries von Patras/Igoumenitsa nach Ancona/Bari/Venedig und im Sommer auch von Korfu nach Bari.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA). Die EHIC muss im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achtung: Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen.
Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (25%, bis auf Ausnahmen (0 oder 10%)). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben.
Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut.
Erste-Hilfe-Dienst:
Tel: 166 im Bereich Athen.
[1] Ein Malariarisiko ist nicht bis kaum vorhanden. Reisende sollten besonders von April bis November konsequenten Mückenschutz betreiben. Eine medikamentöse Prophylaxe ist für Reisende nach Griechenland jedoch nicht angezeigt.
Leitungswasser ist in Athen und in anderen Städten normalerweise sauber. Außerhalb der Städte und besonders in entlegenen Gebieten (ausgenommen Quellwasser in Bergregionen) sollte Wasser generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird im Sommer durch Zecken übertragen. Das Infektionsrisiko ist gering. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung zu erwägen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Das durch Mücken übertragene Kala Azar kommt vor, vor allem im Süden und auf den Inseln (einschließlich Kreta). Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland in den Sommermonaten regional vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.
Griechenland gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Diners Club, Visa, American Express, Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen (weniger an Tankstellen) akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Do 08.00-14.30, Fr 08.00-14.00 Uhr. Während der Hauptsaison sind viele Banken auf den größeren Inseln zum Geldumtausch auch nachmittags und abends geöffnet.
Ausländische Währungen und Reiseschecks können bei allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben umgetauscht werden. Es lohnt sich, vor dem Umtausch die Wechselkurse zu vergleichen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Banken erheben eine Wechselgebühr.
Die Amtssprache ist Neugriechisch (Demotiki). Vor allem in Urlaubsgegenden wird Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch gesprochen.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Griechenland eingeführt werden:
Flugreisende: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
20 ml Nachfüllflüssikeiten für E-Zigaretten
13 g elektrisch erhitzte Tabakprodukte
3 kg Kaffee / Extrakte / Destillate / Kaffeekonzentrate und Süßwaren auf Basis von Rohrodukten.
Reisende, die mit anderen Transportmitteln als dem Flugzeug ankommen: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Tabak.
Ankommende Reisende in allen Transportmitteln:
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier.
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 € (alle Transportmittel).
Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Waffen (auch Selbstverteidigungssprays) und Munition, Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie Pflanzen mit Erde. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus Griechenland auszuführen. Steine von archäologischen Stätten dürfen ebenfalls nicht ausgeführt werden. Ein Ausfuhrverbot besteht auch für Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie für Waffen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms sind bei der Einreise nach Griechenland ohne Begrenzung;
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom griechischen Zoll erhältlich.
Die Landenvorwahl ist 0030.
Preisgünstige nationale und internationale Telefonate können von den immer weniger werdenden öffentlichen Telefonen geführt werden, die meist an zentralen Plätzen zu finden sind. Telefonkarten sind am Kiosk und in Geschäften erhältlich. Telefonkarten können an allen Tastentelefonen genutzt werden.
Es gibt eine Touristenpolizei (mehrsprachig) in der Dragatsaniou Straße 4 in Athen, Tel: (0210) 322 22 30.
GSM 900 und 1800. Zu den Mobilfunkgesellschaften gehören u.a. Cosmote, Vodafone und Nova. Rund um die größeren Städte auf dem Festland und auch auf den meisten Inseln ist der Empfangs- und Sendebereich gut. Cosmote bietet auch in den entlegeneren Gebieten die beste Abdeckung. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
In Griechenland hat man in den größeren Städten und in den Touristen-Gebieten kostenlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi öffentlichen Hotspots, in Hotels, Cafés, Restaurants, Einkaufszentren und auf anderen öffentlichen Plätzen.
Internet-Cafés findet man verbreitet in den größeren Städten und auf allen touristischen Inseln (zum Beispiel Kreta, Kos, Mykonos, Paxos, Rhodos und Skiathos), aber auch kleinere Ortschaften verfügen meist über Internet-Cafés. Gäste erhalten in den meisten Restaurants einen WLAN-Key.
Hauptanbieter sind Vodafone und Cosmote. Die griechische Regierung ist dabei, ein landesweites, kostenloses Wi-Fi-Netz zu realisieren.
Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen an. In den Athener Postämtern muss generell vorher Bescheid gesagt werden, einzige Ausnahme ist das Hauptpostamt in der Eolou-Straße 180. Beim Abholen der Post muss der Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-14.00 und Sa 08.00-13.30 Uhr. Briefkästen sind gelb und Briefmarken sind von den Briefmarkenautomaten, die vor jedem Postamt stehen und am Kiosk erhältlich.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender wie der Deutschlandfunk lassen sich u.a. über Astra-Satelliten oder über das Internet in Griechenland empfangen.
Spitze, Metallarbeiten, Keramik, Kleidung, Strickwaren, Läufer und Decken, Lederwaren, einheimische Weine und Spirituosen. In Athen kann man sowohl Luxusgüter als auch Kunstgewerbeartikel der verschiedenen Regionen kaufen.
Die Öffnungszeiten der Geschäfte hängen von der Jahreszeit, Region und Ladenart ab.
Allgemeine Öffnungszeiten im Zentrum der Großstädte: Mo-Sa: 09.00-21.00 Uhr.
Allgemeine Öffnungszeiten in kleineren Städten:
Di, Do und Fr: 08.30-14.30 Uhr und 17.30-20.30 Uhr;
Mo, Mi, und Sa und 08.30-15.00 Uhr
Antiquitätenimitationen aller Art werden zum Kauf angeboten. Die Ausfuhr echter Antiquitäten ist strengstens verboten.
In den Restaurants und Tavernen werden im Allgemeinen einfache Gerichte serviert. Es gibt kaum Soßen, dafür wird großzügig einheimisches Olivenöl verwendet. Viele Gerichte werden auf dem Holzkohlegrill zubereitet. Speisen wie Dolmades (gefüllte Weinblätter), Moussaka, Souflaki und Avgolemono (Suppe) sind überall erhältlich. Zu den Spezialitäten gehören auch Taramosalata (rosa Fischrogenpaste mit Zitronensaft), Kalamari (Tintenfisch), Tzatziki (Joghurt, Olivenöl, Zitronensaft, Knoblauch, Gurke und Dill) und Fischgerichte aller Art. Salate sind oft mit Feta (Schafs- und Ziegenkäse) und Olivenöl zubereitet. Oliven sind preiswert und überall erhältlich. Im Sommer gibt es viel frisches Obst, vor allem Wassermelonen, im Spätsommer auch köstliche Feigen und Kaktusfrüchte. Einige Restaurants bieten auch internationale Gerichte an. Restaurants sind oft zwischen 12.00 und 15.00 Uhr zum Mittagessen und 21.00-24.00 Uhr zum Abendessen geöffnet.
Getränke: Das bekannteste griechische Getränk ist Retsina, der Wein, der unter Verwendung von Pinienharz hergestellt wird. Ouzo, der Anisschnaps, wird mit Wasser gemischt. Raki (Branntwein) ist scharf und feurig. Griechischer Kaffee wird stark und süß getrunken. Das einheimische Bier ähnelt dem Pilsner. Die Öffnungszeiten der Bars sind je nach Region und den örtlichen Vorschriften verschieden.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Restaurants und in Hotels 13 Prozent.
98% griechisch-orthodox; muslimische (1,3%), jüdische, protestantische und katholische Minderheiten.
Die Griechen sind sich ihres reichen historischen und kulturellen Erbes sehr bewusst. Traditionen und Gebräuche variieren regional, aber eine nationale Einheit macht sich überall bemerkbar. Die griechisch-orthodoxe Kirche übt besonders in den ländlichen Gegenden einen starken Einfluss aus. Das Heben des Kopfes verbunden mit einem Schnalzlaut bedeutet »Nein«. Freizeitkleidung ist angemessen.
Rauchverbot: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden, einschließlich Cafés, Bars und Restaurants etc. ist das Rauchen untersagt.
Trinkgeld: Im Restaurant sind ca. 5% und in gehobenen Restaurants sind 10% üblich, wenn das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist. Im Taxi wird aufgerundet. Das Zimmermädchen erhält am Abreisetag ein kleines Trinkgeld.
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Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Die Blumeninsel im Atlantischen Ozean ist bekannt für spektakuläre Landschaften und exotische Natur. Vor allem Aktivurlauber finden hier ihr Glück, den tiefe Täler, dichte Wälder und majestätische Berge laden zum Wandern ein. Als Strandparadies ist Madeira eher unbekannt. Doch hier gibt es Sandstrände!
In Calheta und Machico befinden sich zwei künstlich aufgeschüttete Sandstrände, in Seixal und am Cabo Sao Vicente existieren Strände aus schwarzem Vulkansand. Die wenigen Strände kompensiert Madeira mit den natürlichen Lavapools bei Porto Moniz.
Die Kanaren werden als die “Inseln des Ewigen Frühlings” bezeichnet. Viele Dinge haben die sieben Inseln im Atlantik gemeinsam, es gibt aber auch etliche Unterschiede.
Die größte Insel Teneriffa gilt als die abwechslungsreichste, denn hier kann man im Norden Wandern und im Süden am Strand liegen. Gran Canaria ist vor allem bei Familien aufgrund der zahlreichen Appartements im Süden der Insel sehr belebt. Durch die lebhaften Städte wie Las Palmas zieht es auch junges Publikum auf die Insel. Lanzarote ist die kleinste Kanarische Insel und lässt die Herzen Kultur- und Aktivurlauber höher schlagen. Fuerteventura punktet mit zahlreichen Stränden, die oftmals ideale Bedingungen zum Kite- und Windsurfen bieten.
Etwas ruhiger geht es noch auf den Insel La Palma und El Hierro zu. La Palma ist ein Paradies für Wanderer, auf El Hierro können Sie das ursprüngliche Leben auf einer Kanarischen Inseln erleben.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Schnellstraßen kosten keine Maut. Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnels sind Gebühren zu zahlen. Die Zufahrt zu den verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in den Innenstädten von Mailand, Bologna und Palermo ist kostenpflichtig.
Auf dem Festland sind alle Autobahnen mautpflichtig, außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 zwischen Messina und Palermo sowie die A18 von Messina nach Catania mautpflichtig.
Nicht auf allen Strecken ist die Erhebung der Maut gleich: Die Gebühren werden an den Mautstationen im geschlossenen oder offenen System, v.a. in der Gegend um Mailand, verlangt. Es gibt aber auch ein rein elektronisches System auf den neuen Autobahnen A36, A59 und A60, bei dem eine direkte Bezahlung an Mautstationen nicht möglich ist.
Je nach Restaurant zahlt man unabhängig von der Höhe der Rechnung zusätzlich 1 bis 2 Euro coperto. Tatsächlich handelt es sich beim coperto um eine Art Servicegebühr, die jedoch nichts mit dem Trinkgeld zu tun hat und auch nicht an den Kellner ausbezahlt wird. Angesichts der extrem niedrigen Löhne in der Gastronomie wird sich sehr über Trinkgeld gefreut. Wie viel Trinkgeld Sie geben möchten, bleibt jedem selber überlassen. In Restaurants sind 10-15 Prozent üblich.
Eine Reise mit dem Mietwagen, sei es durch die Halbinsel Peloponnes oder auf den vielen verschiedenen Inseln, wie Kreta oder den ägäischen Inseln Paros oder Naxos, eignet sich alle Mal. Die überschaubare Grösse der Inseln und auch die kurzen Distanzen auf dem Festland sowie die gut ausgebauten Strassen machen das Fahren in Griechenland angenehm.
Die griechische Küche ist bestimmt von Sonne & Meer – frischer Fisch und Meeresfrüchte, aromatische Kräuter und eine grosse Auswahl an Gemüse beeinflussen die lokale Küche. Neben Olivenöl gibt “Feta”, der griechische Schafskäse, Gerichten wie dem griechischen Bauernsalat Fülle und Würze. Das Auflaufgericht Moussaka, Dolmades (gefüllte Weinblätter) und der obligatorische Ouzo nach dem Essen schmecken zu jeder Jahreszeit nach Urlaub. Die traditionellen alkoholischen Getränke sind Wein und Schnäpse, die ebenfalls aus Weintrauben gewonnen werden. Das Trinken von Bier ist erst in den letzten 2-3 Jahrzehnten modern geworden. Lesen Sie auch unseren Genusstipp Griechenland
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